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 | Welcher Rechtsstand herrscht vor? |  |
Verfasst am: 14.10.2004, 11:07 |
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| WOMA |
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| Anmeldedatum: 14.10.2004 |
| Beiträge: 1 |
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Guten Tag.
Ich habe unter anderem folgende Frage zur Ltd.:
Welcher Rechtsstand herrscht allgemein vor?
Das BGH-Urteil vom März 2003 macht die Limited in Deutschland eindeutig zu einer juristischen Person.
Laut bisherigem deutschen Gesetz hat allein das Unternehmen (-> Sitz in England) rechtskräftigen Status, kann also klagen und verklagt werden, nicht aber der eigentliche Betrieb (-> Sitz in Deutschland).
Setzt nun der Zusatz 'Selbsständige Niederlassung Deutschland' bei der Eintragung in Deutschland diese Gegebenheit außer Kraft, oder herrscht im Falle einer Klage englisches Recht?
Deutlicher: Ist es auszuschließen, das die Ltd., mit selbsständiger Niederlassung in Deutschland, in England verklagt werden kann?
---- Falls es einen Unterschied darstellt: mich interessieren bei meiner Frage vor allem 'normale' Vertragsklagen (z.B. Streit um Schadensersatzzahlung bei Lieferungsverzögerung, usw...), nicht Straftatsbestände (etwa durch offensichtlich illegale Aktivitäten) ---
Vorab vielen Dank für ihre Hilfe. |
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Verfasst am: 14.10.2004, 11:07 |
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Verfasst am: 26.10.2004, 16:52 |
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| mobile-europe.com |
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| Anmeldedatum: 26.10.2004 |
| Beiträge: 5 |
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Vorsicht
Verklagt werden können Sie Grundsätzlich auch in Deutschland, fragwürdig ist ob der Richter die Limited anerkennt wenn diese nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Warum lassen Sie sich nicht als LIMITED & CO KG ins Handelsregister eintragen? Somit würd jeder Richter die Limited als nicht natürliche Person anerkennen und Sie werden steuerlich NICHT als GMBH behandelt!
Mit den besten Grüssen
Mike |
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Verfasst am: 14.06.2006, 11:18 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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| Dies können Sie in den ABG's regeln bzw. auf Ihren Briefbogen und Rechnungen ect. angeben. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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