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 | Verwechselt |  |
Verfasst am: 09.06.2004, 09:54 |
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| gina2 |
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| Anmeldedatum: 07.06.2004 |
| Beiträge: 20 |
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Guten Tag
Ich brauchen einen Guten Rat.
Wie kann es passieren das ein Amtsgericht in Deutschland die Rechtsform
Private Limited Company mit der Public Limitid Company verwechselt?
Im Certificate of Incorporation steht PRIVATE LIMITED COMPANY
Memorandum and Articles of Assosiation sind fur eine Private Company Limited by Shares geschrieben.
Vielen dank im voraus gina2 |
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Verfasst am: 09.06.2004, 09:54 |
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Verfasst am: 09.06.2004, 12:29 |
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| Limited4you |
| Administrator |
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| Anmeldedatum: 04.06.2004 |
| Beiträge: 21 |
| Wohnort: Braunschweig |
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Tja Gina,
Das liegt wohl leider immernoch an der Unwissenheit der Amtsrichter.
Lass deinen Notar doch kurz ein Schreiben auf setzen das es sich bei der Firma um einen Ltd. handelt und das Ltd.s das Formular 117 nicht ausfüllen müssen bevor Sie anfangen können zu handeln.
Es gibt auch einen sehr guten Leitaufsatz zum Eintragen einer Limited ins deutsche Handelsregister. Dieser Leitaufsatz ist von Notar Thomas Wachter. Dein Notar sollten den in den einschlägigen Fachzeitschriften finden können.
Er hat die Überschrift "Handelsregisteranmeldung der inländischen Zweigniederlassung einer englischen Private Limited Company"
Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig,
www.Limited4you.de |
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Verfasst am: 15.03.2005, 12:45 |
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| WEAL |
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| Anmeldedatum: 15.03.2005 |
| Beiträge: 6 |
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Hallo,
Zum Text von Thomas Wachter gelangten Sie über folgenden Link.
http://www.mdr.ovs.de/media/2004_11_arbeitshilfe.pdf
Was hier leider im Abschnitt 9 Kosten steht ist sichtlich nicht nach zu vollziehen. Ein Eintrag ins Handelsregister Kostet seit dem 01.12.2004 100 Euro. Es wird wohl ein Druckfehler sein.
Das sind aber noch nicht alle Kosten. Es folgen noch bis zu 2000 Euro für die Veröffentlichung in der Zeitung. Das wird bei keiner Gründung erwähnt.
Sollte es aber.
Gruß
WEAL |
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Verfasst am: 15.03.2005, 19:09 |
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| gina2 |
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| Anmeldedatum: 07.06.2004 |
| Beiträge: 20 |
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Hallo WEAL,
Dem muß ich widersprechen. Die Kosten der veröffentlichung richten sich nach Anzahl der Wörter. Amtsrichter tragen nur das ein was Ihnen vorgelegt wird und das wird veröffentlich. Der Notar sollte keinen Roman
ans Amtsgericht schreiben.
Veröffentlichung meiner Ltd. hat zu DM Zeiten 250.- gekostet!!
Gruß
Gina2 |
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Verfasst am: 15.03.2005, 23:33 |
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| Administrator |
| Administrator |
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| Anmeldedatum: 06.02.2004 |
| Beiträge: 19 |
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| Die Veröffentlichung kostet in der Regel 150 EUR bei einem "normalen Gesellschaftszweck". Wenn Sie von Ihrer Gründungsagentur noch einen Gesellschaftsvertrag bekommen haben, welcher auf 2-3 Seiten erklärt welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen, ist es natürlich verständlich das Sie 2000 EUR für die Veröffentlichung bezahlen mussten. |
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| www.ivlid.de Foren-Übersicht -> Rechts Talk |
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