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 | Veröffentlichungspflicht Kontrolle? |  |
Verfasst am: 04.01.2008, 13:06 |
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| Andreas |
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| Anmeldedatum: 28.08.2006 |
| Beiträge: 4 |
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Hallo schon wieder macht der Staat einem das Leben schwer:
nach Zwangsmitgliedschaft in der IHK
Zwangseintrag im Handelregister
jetzt Zwangsveröffentlichung.
Ich weigere mich diese Schikane mitzumachen. Meine Bilanzen sind jederzeit im companieshouse online einsehbar, wozu der Schmarrn.
Meine Frage: wer (wohl das Justizministerium) will wie? das kontrollieren. Ich gehe davon aus, daß erstmal eine Aufforderung geschickt wird, zu veröffentlichen und dann eine Ordnungswidrigskeitsbuße.
Die 2. Frage: haftet der Director persönlich für die Pflicht oder die Ltd., denn bei 25000 € Strafe fahr ich dann die Ltd. in den Abgrund, hab sowieso die Schnauze voll von diesen "Rechtsstaatsschikanen"
lg
A., der Verweigerer |
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Verfasst am: 04.01.2008, 13:06 |
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Verfasst am: 06.01.2008, 15:35 |
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| Limited4you |
| Administrator |
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| Anmeldedatum: 04.06.2004 |
| Beiträge: 21 |
| Wohnort: Braunschweig |
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Hallo,
Laut aktueller telefonischer Auskunft seitens eines verantwortlichen Mitarbeiters des Bundesanzeiger Verlags wird es kurzfristig nicht zu den gedrohten Strafen kommen.
O-Ton: "Man möchte sich nicht in Mißgunst bei den Wirtschaftsverbänden bringen".
Langfristig vielleicht (Vermutung) Mitte 2008 oder zum Jahreswechsel wird es dann sicherlich irgendwann zu Strafandrohungen kommen.
Mit freundlichen Gruß,
www.limited4you.de |
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