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 | Statutory Register |  |
Verfasst am: 11.04.2007, 18:02 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Die Limited wird immer beliebter in Deutschland und inzwischen hand es sich auch bereits herum gesprochen das beim Comanies House sowie den HM Revenue & Customs einige Dokumente (Accounts und Return) einzureichen sind.
Von Seiten des britischen Finanzamts kann man von der Abgabepflicht entbunden werden und muss in diesen Fall keine Steuererklärung und Jahresabschluss einreichen.
Leider ist den wenigsten bewußt das auch am Registed Office (eingetragner Sitz der Firma) weitere Dokumente hinterlegt werden müssen.
Leider erledigt dies der Company Secretary nicht immer, bei den meisten deutschsprachigen Agenturen werden dazu keinerlei Angaben gemacht. Neben den 'Statutory Register' sind auch die Sitzungsprotokoll (Minutes) und Gesellschaftsbeschlüsse (Resolutions) am Registed Office zu hinterlegen, gleiches gilt für die Buchhaltungsunterlagen und den Jahesabschluss (Accounts).
Gemäß den Angaben des Companies House gehören es zu den üblichen Aufgaben des Company Secretary die 'Statutory Register' zu führen, für die Limited sind diese wie folgt zu führen:
- register of members (section 352);
- register of directors and secretaries (section 288);
- register of directors' interests (section 325);
- register of charges (section 407)
Hier könnte Handlungsbedarf bestehen und kann im Fall einer Insolvent erhebliche folgen für die Officer haben. |
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Mobile-Europe |
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Verfasst am: 11.04.2007, 18:02 |
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Verfasst am: 27.05.2007, 12:04 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Da auch in diesen Forum einige Limited-Experten vertreten sind, ist es erstaunlich das diese noch nicht bereit waren auf diese Thema einzugehen.
Fragen Sie mal Ihren Company Secretary nach den entsprechenden Kopien so können Sie mindestens feststellen ob die 'Statutory Register' überhaupt erstellt werden.
Maßgeblich ist die vertragliche Situation den Company Secretary oftmals beschränkt sich dies nur auf die Stellung des gesetzlich erforderlichen Company Secretary.
Über die internen Register und Beschlüsse die am Sitz zu hinterlegen sind und ordentlich zu führen fehlt meist eine schriftliche Vereinbarung. Da es sich nicht per Gesetz ergibt welche Aufgaben dieser hat.
Als Dirctor sollte man dies unbedingt klären da dieser auch dabei in der Verantwortung steht, aus diesen Versäumnissen kann sich eine Mithaftung der 'Officers' ergeben im Fall einer Insolvenz der Limited Company. Der Dirctor ist somit gut beraten das er dies auch überprüft ob dies ordnungsgemäß geführt wird, sofern er einen persönliche Haftung vermeiden möchte. |
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