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 | Sitzverlegung innerhalb der EU |  |
Verfasst am: 26.10.2004, 15:23 |
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| mobile-europe.com |
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| Anmeldedatum: 26.10.2004 |
| Beiträge: 5 |
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Nach Artikel 48 EG-Vertrag steht eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft, die ihren Satzungssitz, ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft hat, hinsichtlich der Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit einer natürlichen Person gleich, die Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist. Aufgrund dieser Gleichstellung ist eine Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Prinzip berechtigt, um einen ihren Sitz in den Aufnahmemitgliedstaat unter Beachtung der für die Angehörigen dieses Staats geltenden Bestimmungen zu verlegen.
Ist dies bereits möglich .... oder erst in Zukunft ?
Wo gibt es INFOS zu diesen Thema??? |
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Verfasst am: 26.10.2004, 15:23 |
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Verfasst am: 07.05.2005, 00:27 |
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| gold1 |
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| Anmeldedatum: 06.05.2005 |
| Beiträge: 8 |
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Verfasst am: 10.04.2006, 23:02 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Eine Sitzverlegung der britischen Limited ist im Prinzip nur innerhalb des Registerbezirks möglich. Eine Niederlassungsgründung dagegen wird durch das EU-Recht innerhalb der Mitgliedsstatten gesichert.
Eine Sitzverlegung einer englischen Limited außerhalb von England oder Wales hätte deren Löschung zu folge - somit stellt sich eigentlich nur die Frage ob man eine Niederlassung gründet oder lieber eine Tochterunternehmen. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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