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 | Probleme mit Finanzamt |  |
Verfasst am: 24.12.2006, 15:19 |
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| amtex |
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| Anmeldedatum: 23.05.2006 |
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Hallo
Ich betreibe ein Büroservice habe seit neuesten eine Limited Fa. zu Betreuung. das sind 2 Gesellschafter und Geschäftsführer beide haben 50%, Zweck der Fa. ist Fahrzeugrückhollung, Mietfahrer. Die Fa. hat keine Angestellte da die Geschäftsführer selbst die aufgaben des Kraftfahrers übernehmen Beide sind EU Bürger.
Jetzt verlangt das Finanzamt von denen einen Mietvertrag für Büro obwohl ich als Büroservice beauftragt worden bin.
Es wird von denen auch ein Arbeitserlaubnis verlangt weil Finanzamt der Meinung ist dass die Beiden Gesellschafter und Geschäftsführer für die Fa. als Angestellte Arbeiten.
Ist das Normal? Habe ich irgendwas verpasst?
Gruß Andreas |
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Verfasst am: 24.12.2006, 15:19 |
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Verfasst am: 03.01.2007, 16:40 |
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| Mobile-Europe |
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Das Problem dürfte sein das bei den deutschen Behörden die Private Limited nicht gerade sehr beliebt ist. Eine Arbeitserlaubnis ist nach meiner Ansicht nur eine Formsache.
Die Prüfung ob eine Arbeitserlaubnis vorliegt unterliegt nach meiner Ansicht nicht den Finanzamt. An schnellsten erledigen Sie das Problem wenn Sie diese vorlegen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde.
Der Vorstand der Limited (Bord of Directors) wird von den deutschen Behörden wie der GmbH-Geschäftsführer beurteilt und ein Angestelltenverhältnis unterstellt. Nach meiner Meinung ist diese Ansicht auch zu teilen, da die Gesellschafter auch gleichzeitig als Geschäftsführer (Director) tätig sind.
Wäre in Ihren fall eine Limited & Co KG nicht die bessere Wahl gewesen?
Sprechen Sie mal Ihren Steuerberater an ob diese nicht eine Lösung Ihres Problems darstellen würde, aus steuerlicher sicht mach dies sicherlich sinn. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
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Verfasst am: 31.01.2007, 22:32 |
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| CashDesign |
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Hallo Amtex,
hm - mit der Arbeitserlaubnis kenne ich mich nicht so genau aus, meine aber, daß diese bei EU-Bürgern nicht (mehr) notwendig ist, es herrscht Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU.
Hinsichtlich des Mietvertrages - hier stellt das Finanzamt voraussichtlich eher auf den Dienstleistungsvertrag mit Ihnen ab, wenn in der Bilanz entsprechende Kosten geltend gemacht werden.
Kontaktieren Sie vielleicht einmal Herrn Ritscher hier über das Forum, ich kann mir vorstellen, daß er Ihnen kompetente Unterstützung zukommen läßt. |
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Verfasst am: 01.02.2007, 00:37 |
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| amtex |
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| Anmeldedatum: 23.05.2006 |
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Hallo
Danke für die Antworten
Die Frau von Finanzamt hat mittlerweile eingesehen das die Leute als Selbstständige zu betrachten sind.
Im Gegenzug will sie die Rechnungen sehen die die Fa. seid Gründung ausgestellt hat, um zu überprüfen ob die nicht vielleicht scheinselbstständig sind.
Soweit ich das in Erfahrung gebracht habe kann man eine Gesellschaft höchstens Rentenversicherungspflichtig machen, nicht Scheinselbstständig.
Gruß Amtex |
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Verfasst am: 04.02.2007, 13:00 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
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Für das Finanzamt ist es sicherlich ganz unerheblich wo sich das Büro oder der Wohnsitz der Directors befindet. Sollte sich dies nicht in Deutschland befinden könnte es durchaus sein das die Limited in einen anderen Land der Steuerpflicht unterliegt. Zu prüfen wäre ob es in Deutschland überhaupt eine Betriebsstätte befindet.
Dies könnte auch der Grund gewesen sein warum das Finanzamt einen Mietvertrag oder ähnliches sehen möchte.
Es ist keine Seltenheit das dass Finanzamt eine genaue Prüfung der Limited unterzieht, erst recht nicht wenn auch noch die Vorsteuer (Umsatzsteuer) gelten machen möchten. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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Verfasst am: 08.02.2007, 18:06 |
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| marcus-ritscher |
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| Anmeldedatum: 08.02.2005 |
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Hallo Amtex,
das Finanzamt wirft durchaus interessante Fragstellungen auf. Ich habe nämlich einen Mandanten, der in London wohnt, mit seiner Ltd. in London ein Büro hat (also typisch alles in London), aber in Deutschland eine Repräsentanz haben möchte, die als Geschäftsadresse dient. Bei r Repräsentanz ist lediglich ein engagierter Büroservice, der Telfongespräche und Post annimmt und weiterleitet. Da habe ich vor, dem Finanzamt klar zu machen, dass in Deutschland keine Steuerpflicht besteht.
Nach einer Unternehmensgründung (egal ob Ltd. oder Einzelunternehmen) sind solche Fragen leider mittlerweile üblich; da soll aber letztlich hauptsächlich abgeklopft werden, ob es sich um ein Scheinunternehmen handelt.
Viele Grüße aus Augsburg
Marcus Ritscher |
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_________________ Marcus Ritscher ∙ Dipl.-Betriebswirt ∙(FH) Steuerberater ∙ Fachberater für internationales Steuerrecht
Beimlerstra�e 13 1/3�∙ 86157 Augsburg
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Verfasst am: 08.06.2007, 15:38 |
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| amtex |
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| Anmeldedatum: 23.05.2006 |
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Hallo
Am anfang danke ich allen für die zahlreiche schnellen Antworten
Das ganze hat sich noch mehr zugespitzt.
Finanzamt hat die Ltd. Papiere und Anträge an die zuständige Rentenversicherungs stelle weitergeleitet.
Trotz Handelsregistereintrags und tadellos geführten unternehmen entschied der Prüfer ohne das die Fa. je Geprüft worden ist dass, die Fa. Scheinselbständig ist und der Auftraggeber die Rentenversicherungskosten tragen muss.
Noch besser er drohte sogar mit Zoll wegen schwarzarbeiter Beschäftigung.
Zweck des Unternehmens ist „Fahrzeugrückholung, Fahrzeugüberführung auf eigener Achse, Mietfahrer, ausgenommen sind Tätigkeiten die eine behördliche Genehmigung voraussetzen“
Ist nichts ungewöhnliches, die Tätigkeiten wurden von IHK genehmigt.
Der Prüfer akzeptiert die Tätigkeit aber nicht, behauptet dass es sich hier nur um ein Ltd. Handelt dass nur ein Zweck hat, des Umgehung der Sozialabgabenordnung.
Die Limiteds. haben zum teil mehrere Auftraggeber. Betreibt Werbung und übernimmt auch gewisse Risiken zB.
Übernahme der Reparaturen am Fahrzeug die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind oder bei selbstverschuldeter Verspätung müssen Kosten für die Miete des Fahrzeugs übernommen werden usw. Sogesagt das Risiko wird mehr von der Ltd. Getragen als von dem Transportunternehmen selbst.
Das Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung soll die Ltd. so ausfühlen wie das für Gewerbetreibende so üblich ist, nicht das für Gesellschafter und Geschäftsführer.
Darf der Prüfer so was verlangen?
Muss er sich nicht an die Gesetze halten?
Kann er eine Fa. Scheinselbstständig machen auch wenn sie seid 6 Monaten einen Auftraggeber hat und eine Juristische Person ist.
Was kann ich da noch tun?
Grüsse Andreas |
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Verfasst am: 08.06.2007, 23:22 |
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| Mobile-Europe |
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Nach meiner Meinung gibt es nur eine Scheinselbstständig bei natürlichen Personen nicht aber bei juristischen Personen!
Lassen Sie sich mal erklären wie bei einer juristischen Person (Firma) ein verdecktes Angestelltenverhältnis vorliegen soll, sprich eine scheinselbstständig... die gesetzliche Grundlage wäre vom Finanzamt ebenfalls anzugeben.
Sofern Sie nicht nur einen Auftraggeber haben kann es sich nach meiner Meinung nicht um eine eine Scheinselbstständig handeln. Haben Sie mehre Auftraggeber bzw. wurden Rechnungen an unterschiedliche Auftraggeber gestellt.
Das Gehalt des Direktors kann Rentenversicherungspflichtig sein, dies kommt auf den Einzelfall an.
Ich würde meinen das man in den Verhalten des Finanzamts sogar als Störung in den betrieblichen Ablauf sehen könnte und würde den Sachbearbeiter des Finanzamt dies auch mitteilen und darauf hinweisen das Sie sich rechtliche Schritte prüfen werden. Sie sollten sich mal den Namen des Vorgesetzten geben lassen.
Wie verhält es sich mit den Zoll? Können Sie dies mal etwas genauer schildern? |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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Verfasst am: 11.06.2007, 11:33 |
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| marcus-ritscher |
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Hallo Amtex,
die Geschichte ist ja heiß. Da würde ich sofort rot sehen und massiv einschreiten. Das Finanzamt hat aus meiner Sicht keine Berechtigung, Daten an die Rentenversicherung abzugeben. Da greift das Steuergeheimnis. Umgekehrt geht das teilweise - so aber nicht. Ich würde hier mit dem Disziplinarrecht der Beamten drohen.
Zum materiellen Sachverhalt ist die Sache allerdings nicht ganz so leicht, da tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit bzw. eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit - dies ist der zweite Begriff - nicht (mehr) umgangen werden kann, indem man allein eine Limited gründet. Trotzdem braucht es mehrere Voraussetzungen. Insbesondere wenn man nur einen Auftraggeber hat und keinen versicherungspflichtigen Beschäftigten hat, muss man gut aufpassen.
Ansonsten würde ich zunächts mal Rechtsmittel einlegen d.h. Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich im Sozialversicherungsrecht auskennt (das sind nach meiner Erfahrung nicht viele).
Gruß
Marcus Ritscher |
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Verfasst am: 20.06.2007, 00:11 |
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| amtex |
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Hallo
Habe ein Schreiben der Deutsche Rentenversicherung von dem Auftraggeber der Limiteds bekommen.
Folgendes steht drin.
„Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde folgende Sozialversicherungsrechtliche Feststellung getroffen.
Die im Jahr 2006 und 2007 von den nachstehenden genanten Firmen (ein-Personen Ltd.)
Ausgeführten selbstständigen Tätigkeiten werden als abhängige Beschäftigungen gewertet
und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Sollten die selbstständigen Tätigkeiten der Ltd. weiterhin bei der ……Gmbh ausübt werden, ist die Beschäftigung zur Sozialversicherung zu melden.“
(Die Prüfung hat bei den Auftraggeber stattgefunden, die Ltd. wurden nicht geprüft)
Dabei will ich noch dazu sagen die meisten haben mehrere Kunden und bestehen erst seid 7 Monaten.
Eine Steuernummer in der Zeit wurde nicht zugeteilt, das hat einen Wechsel des Auftraggebers zusätzlich erschwert und war teilweise nicht möglich.
Das gleiche Problem habe ich auch mit Gewerbetreibenden, 4 Monate keine Steuernummer zuteilen und dan sagen Scheinselbständig.
Mich würde das mall interessieren was für ein spiel hier getrieben wird.
Grüsse Andreas |
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Verfasst am: 20.06.2007, 00:26 |
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| marcus-ritscher |
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Hallo amtex,
hat man denn dich dazu befragt? Wenn Nein, dann ist das wirklich eine Frechheit. Wenn ja, dann kommt es natürlich darauf an, was Du gesagt hast.
Das Verfahren erscheint mir wirklich extrem und, so wie Du es erzählst, definitiv nicht in Ordnung. Materiell bleibt es dabei, dass, wenn Du mehrere nennenswerte Auftraggeber hast und auch sonst ein Mindestmaß an Selbständigkeit hast, dann kann Dir die Rentenversicherung nichts.
Also nochmal der Rat: Widerspruch einlegen und einen guten Rechtsanwalt suchen.
Zur Steuernummer: Das müsste sich eigentlich wirklich beschleunigen lassen. Je nach Fall, erhielt ich bislang für meine Mandanten eine Steuernummer immer innerhalb kurzer Zeit, nachdem alle Unterlagen vorgelegt wurden. Vielleicht kommt es auf die Auswahl der Unterlagen und auch ein wenig auf die Branche an.
Gruß
Marcus Ritscher |
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Verfasst am: 20.06.2007, 11:00 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
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Vermutlich hatten Sie vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben bekommen in den Sie aufgefordert wurden die Namen und Adressen der Auftraggeber bekannt zu geben. In der Regel wird dann auch noch gleich darauf hingewiesen das man keine Steuernummer für Selbständige zuteilen könne solange keine Aufträge nachgewiesen werden.
Dann will man in der Regel auch noch Verträge über den Ankauf von Gegenstände haben womit die Limited Handel betreibt.
Sämtliche Rechnungen die Sie bereits erstellt werden auch noch verlangt. Sowie Kopien Ihrer durchgeführten Werbeaktionen.
Meist kommt auch noch die Frage nach einer Betriebshaftpflichtversicherung, der Bankverbindung und den Arbeitgebern.
Nur werden Sie ohne Steuernummer wohl kaum einen gewerblichen Auftraggeber finden können, dies würde ich den Finanzamt auch mal ganz schriftlich mitteilen. Ich würde das verhalten des Finanzamte als eingriff in den Geschäftsbetrieb sehen und dies auch so mitteilen und evtl. rechtliche Schritte vorbehalten
Die Bankverbindung der Limited ist auch ganz wichtig, damit der private und geschäftliche Zahlungsverkehr getrennt werden kann.
Haben Sie bereits ein Bankkonto auf Ihre Firma eröffnet?
Zweckmäßig erscheint mir es das persönliche Gespräch zu suchen und würde deshalb um ein Gesprächstermin bitten damit die Differenzen beseitigt werden können.
Nach meiner Meinung ist es fasst unmöglich Gewebekunden zu finden solange Sie keine Steuernummer haben, dies sollten Sie auch mal den Finanzamt klar machen. Alle Einwende die vom Finanzamt beim den Gespräch aufgeführt werden würde ich sofort aufschreiben und versuchen diese im Gespräch noch auszuräumen. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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Verfasst am: 28.06.2007, 00:13 |
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| amtex |
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| Code: | hat man denn dich dazu befragt? Wenn Nein, dann ist das wirklich eine Frechheit. Wenn ja, dann kommt es natürlich darauf an, was Du gesagt hast.
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Ja man hat mich als Bürodienstleister und Gründer zu den Thema befragt.
Sie wollten nur Einsicht in meine Rechnungen haben, sowie weitere Adressen für die die Limiteds beschäftigt waren. Befragt wurde auch der Auftraggeber es kann sein dass er was falsches gesagt hat.
Heute habe ich ein schreiben von Finanzamt bekommen das mich umgehauen hat.
Eine Ltd. die letztes Jahr gegründet worden ist hat den Steuernummer aberkannt bekommen weil sie wieder seid 2 Monaten Für die unter Beschuss stehende Firma gearbeitet hat.
Folgende Text
"aufgrund der vorgelegten Unterlagen und der durchgeführten Ermittlungen lassen die Gesamtumstände auf keine selbstständige unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) schließen. Begründung. Unsere Prüfung aufgrund der vorgelegten Unterlagen sowie die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken ergaben, dass die ausgeführten Tätigkeiten als abhängige Beschäftigungen gewertet werden. Unselbstständig und damit Arbeitnehmer ist, wer im Rahmen eines Dienstverhältnisses seine Arbeitskraft schuldet. Das ist Dan der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger unter der Leitung des Arbeitgebers tätig wird oder in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist, ohne ein unternehmerrisiko zu tragen"
Als erstes will ich zu der Tätigkeit was sagen:
Es ist eine Ltd. Bei der sich um Fahrzeugrückholung, Fahrzeugüberführung auf eigener Achse handelt sowie Mietfahrer die bei Krankheiten Urlaub oder Auftragshoch einspringen es sind Profis die fast alles Fahren können.
Die Ltd. ist letztes Jahr Gegründet worden. Hatte 4 Monate bei der unter Beschuß stehenden Unternehmen einen Auftrag das wegen Auftragshoch erteilt worden ist. Danach 2 Monate bei einer Anderer Fa. Zwischen durch eine Fahrzeugüberführung
März wurde die Ltd. verkauft. Die Ltd. ist mit der gleicher Tätigkeit übernommen worden und zu einer "ein Mann Limited" ernannt.
Auftraggeber war und ist die unter Beschuß stehende Fa.
Die Ltd. Beauftragt mich regelmäßig Werbung zu machen bezahlt auch für Bürodienstleistungen und Steuerberater, hat Rechnungen die von Auftraggeber für beschädigte oder verlorene Sachen ausgestellt worden sind.
Die Ltd. Firma Tragen höheres Risiko als die Transportfirma selbst.
Ein Beispiel
Die Lkw`s sind alle gemietet, kosten je nach LKW ca. 2800 Euro im Monat mit Kompletten Service. Schäden an den Fahrzeugen die durch Selbstverschulden oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind werden von Fahrern selbst getragen (bis Höhe der Selbstbeteiligung) bei einem Angestellten Fahrer trägt das die Fa. Eine Verspätung die durch den Fahrer verursacht worden ist wird ihm in Rechnung gestellt beträgt in der Regel eine Tagespauschale von 100 Euro bis 200 Euro wird bei Angestellten auch von der Fa. Übernommen. Aufträge können vor der Annahme abgelehnt werden, nachhinein nicht aber das ist überall so. Denn ein angenommener Auftrag muss ausgeführt werden sonst droht Geldbuße. Da ist die Frage offen wer hier das Risiko Trägt. Fahrer oder Transportunternehmer.
Der Betriebsprüfer sagte mir aber dass die Transportfirmen eine übliche Sicherheit hinterlegen müssen beträgt je Fahrzeug 6000 Euro, das stimmt, gilt aber nur für Lkw`s die sich im besitz der Fa. befinden nicht die Gemieteten. Material (Karten bzw. Navi) und Technische Verständnis das nötig ist um 100%igen Ausführung des Auftrages zu garantieren bringen die Fahrer, was von Transportfirma kommt ist die Lizenz zum Transportieren (Jahreskosten ca. 700 Euro) und der Transportauftrag (Transportgenehmigungsschein).
Meines Erachtens Tragen die Limiteds höheres Risiko als die Transport Firma selbst. Auf jeden Fall besitzen die Limiteds ein gewisses Maß das nötig ist an Selbstständigkeit.
Was die Ltd. nicht Besitzt ist Betriebshaftpflichtversicherung, ist aber Angefragt worden.
Ein eigenes Konto hatte die Fa. von Anfang an.
Wo ein Problem auftauchen könnte sind die Aufträge, meistens alles Mündlich Abgesprochen.
Nun weiß ich wirklich nicht mehr wie ich der Ltd. Helfen kann.
Grüße Andreas |
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Verfasst am: 28.06.2007, 07:43 |
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| marcus-ritscher |
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| Anmeldedatum: 08.02.2005 |
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Hallo amtex,
was sagt denn der Steuerberater der Limited dazu?
Marcus Ritscher |
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_________________ Marcus Ritscher ∙ Dipl.-Betriebswirt ∙(FH) Steuerberater ∙ Fachberater für internationales Steuerrecht
Beimlerstra�e 13 1/3�∙ 86157 Augsburg
Tel. 0821/650769-0 ∙ Fax. 0821/650769-29
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Verfasst am: 28.06.2007, 18:50 |
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| amtex |
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| Anmeldedatum: 23.05.2006 |
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Hallo
Habe mit dem Steuerberater gesprochen.
So wie es aussieht kennt Finanzamt Rechnungen der Ltd. nicht ich kann mir auch nicht erklären wieso die Entscheidung gefallen ist.
Auf die Frage was ich weiter machen soll antwortete er:
"Mit der Frau zu sprechen wird nichts bringen, Einspruch geht nicht, da es kein Bescheid ist.
Ich denke da müssen Sie zum Anwalt"
das ist toll da kann ich nur empfehlen nach der Gründung einer Ltd. gleichzeitig eine Rechtsschutz abschließen.
Welchen Anwalt soll ich Nehmen?
Was ist jetzt mit der Fa. ist die jetzt von Finanzamt zugemacht worden geht das überhaupt das einer Fa. die Steuernummer weggenommen wird? |
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