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 | Nullmeldung(en) ? |  |
Verfasst am: 06.05.2005, 23:14 |
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| gold1 |
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| Anmeldedatum: 06.05.2005 |
| Beiträge: 8 |
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Hallo, vielleicht kennt ja einer der Steuerexperten von den Erklärungspflichten einer deutschen Limited gegenüber den englischen Finanzamt bzw. Customs:
Ist die Befreiung von der corporate tax und VAT einmalig oder jedes Jahr zu erklären, formlos oder auf amtlichen Formularen mit Bezug auf die DBAs
Ich wäre als director beruhigt, wenn die Gründungsagentur das einmalig zur Gründung erklärt hat und sich über die Jahre nichts Bedrohliches aufbaut. |
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Verfasst am: 06.05.2005, 23:14 |
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Verfasst am: 24.08.2007, 23:08 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Eine Befreiung der Steuererklärung ist möglich wenn die Gesellschaft im ausschließlich im Ausland unterhält. Dies kann schriftlich beantragt werden.
Die VAT muss ohnehin erst ab einen Gewissen Umsatz erklärt werden, wenn Sie keine Umsätze im Inland (UK) tätigen entfällt dies ohnehin. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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