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 | Limited löschen |  |
Verfasst am: 28.03.2010, 17:29 |
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| Almdudler |
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| Anmeldedatum: 28.03.2010 |
| Beiträge: 1 |
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Liebe Ltd.-Gemeinde,
leider bin ich bei einer unseriösen Ltd.Gründungs-Agentur gelandet und zusätzlich von einem Bekannten stets falsch beraten worden.
Möchte und muss jetzt meine Ltd. auflösen und will um noch größeren Schaden zu vermeiden mich hiermit schlau machen, was ich diesbezüglich zu tun habe.
Reicht es, wenn ich die jährliche Gebühr an die Agentur nicht mehr überweise und diese mich dann sowieso löschen, oder muss ich eine beabsichtigte Löschung der Ltd. beim englischen Finanzamt per Fax durchführen? Was müsste noch vor der Löschung bilanztechnisch fertiggestellt worden sein?Kann ich evtl. auch in Insolvenz gehen?Würde dies alle Folgen einer deutschen Privatinsolvenz beinhalten?
Bitte dringend um einige Tips, da der Schuh schon gehörig drückt.
Viele Grüße vom Almdudler |
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Verfasst am: 28.03.2010, 17:29 |
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Verfasst am: 04.10.2010, 12:35 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Schlussendlich ist jeder für seine Entscheidungen selbst verantwortlich.
Ich kann es nicht nachvollziehen warum die meisten zu deutschen Gründungs-Agentur rennen. Es liegt doch in der Natur der Sache das diese sich nicht so gut wie die Einheimischen auskennen...
Haben Sie bereits die Gesellschaft gelöscht? Dazu ist nur ein entsprechendes Formular einzureichen und die Gebühr zu zahlen. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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