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 | Limited & aus Deutschland arbeiten & Nahrungsergänzu |  |
Verfasst am: 18.07.2007, 03:27 |
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| xerxes |
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| Anmeldedatum: 18.07.2007 |
| Beiträge: 1 |
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Moin Leute,
ich bin im Bereich Nahrungsergänzungsmittel tätig. Es gibt nun einige Shop, sog. Hardcoreshops, die eine Limited oder eine B.V. hinter sich haben und Produkte verkaufen, die in Deutschland keine Zulassung haben. Die Shops sind aber komplett auf deutsch und ich bezweifel, dass die Betreiber im Ausland sitzen. Ist das rechtens? Kann ich mir simpel ausgedrückt eine Limited gründen, aber die Ware von Deutschland aus verschicken?
Danke schonmal für die Hilfe!
xerxes |
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Verfasst am: 18.07.2007, 03:27 |
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Verfasst am: 18.07.2007, 16:44 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Ich gehe mal davon aus das für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung erforderlich ist, abgesehen von einer Gewerbeanmeldung.
Sofern sich das Angebot an Kunden in Deutschland richtet sind nach meiner Meinung die deutschen Vorschriften einzuhalten. Eine 'Private Limited Company' (Ltd) die in der EU gegründet wurde kann selbstverständlich auch eine Niederlassung in Deutschland einrichten.
Es ist rechtlich unbedenklich wenn zum Beispiel der 'Director' einer britischen Ltd sich überwiegend in Deutschland aufhält, sofern alle gesetzlichen Vorschriften einhält.
Der Director einer UK-Limited muss sich also nicht zwangsläufig in UK aufhalten.
Sie können also von Deutschland ohne weiteres mit einer britischen Gesellschaft tätig werden! |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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Verfasst am: 26.07.2007, 19:47 |
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| Reinhard |
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| Anmeldedatum: 26.07.2007 |
| Beiträge: 25 |
| Wohnort: Neustadt/Wied |
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Hallo xerxes & Mobile
Zufällig kenne ich das ein wenig.
Um in der EU diese Produkte verkaufen zu dürfen , bedürfen diese einer Bescheinigung, das diese gesundheitlich unschädlich sind.
Im weiteren muß auf dem Produkt eine in der EU ansässige Firma etikettiert werden, die auch vom Aufsichtsamt geprüft werden kann.
Also die Firmenkonstruktion in Kürze :
Produkt aus dem In-/Ausland, Ltd für`s Etikett und schon ist der Rest das kleinere Problem.
Wobei der Verkäufer gerne im Ausland sitzt , jedoch der Lieferant auch vom Inland aggieren kann.
Sofern die unschädlichkeit Bescheinigt ist, ---> möglich.
Beste Grüße
Reinhard |
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