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 | Jetzt brauche ich aber doch mal Hilfe! |  |
Verfasst am: 20.10.2006, 09:50 |
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| Schöne Zähne |
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| Anmeldedatum: 20.10.2006 |
| Beiträge: 4 |
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Guten Tag, als blutiger Neuling
ich schlendere hier schon seit einiger Zeit im Forum und auf den Seiten der Gründungsagenturen herum und möchte nun endlich eine Ltd. gründen. Für welche Gründungsagentur soll man sich denn bloß entscheiden, über einige liest man gar nichts, über andere, daß sie die Unterlagen zu spät einreichen... Ist das wirklich so ausschlaggebend? Wer kann mir kompetente Literatur zum Thema empfehlen. Offensichtlich werden einige Schriften ja von GmbH-Lobbyisten geschrieben? Ich brauche also ein sachliches, ausführliches gut verständliches Buch....... was es hoffentlich gibt?!?!?!
Wichtig wäre mir auch, wo ich etwas mehr über eine Ltd. als Personengesellschaft erfahren kann!
Ich bin dankbar über jede Hilfe und jeden Tip zur Vermeidung der üblichen Fallen und Fettnäpfchen, in die man mit oder vor der Gründung treten könnte!
Vielen Dank |
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Verfasst am: 20.10.2006, 09:50 |
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 | Gründung |  |
Verfasst am: 20.10.2006, 20:52 |
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| sister |
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| Anmeldedatum: 01.10.2006 |
| Beiträge: 2 |
| Wohnort: Windsor / UK |
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Ja liebe Leser des Forums,
ich habe genau das gleiche Problem und kann mich daher nur anschließen,an welche Agentur wendet man sich,wenn man seine eigene Limited gründen will.Ich sehe diese Plattform als Hilfe für Neulinge und nicht, wie vermehrt in letzter Zeit, als Werbebasis für Aufputschmittel.Daher meine Bitte an Mobile Europe: Gib uns Rat
Danke |
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_________________ Wer nicht kämpft,hat verloren! |
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Verfasst am: 22.11.2006, 19:24 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Ich kann Ihnen das Buch vom Memento Verlag empfehlen:
Private Limited Company
2. Auflage
Sep. 2006
Kostet etwa 40,00 Euro |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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Verfasst am: 27.11.2006, 14:18 |
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| milinius |
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| Anmeldedatum: 28.09.2006 |
| Beiträge: 5 |
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Hallo,
habe in 2004 eine Ltd. gegründet. Sie ist in Deutschland offiziel im Handelsregister eingetragen. Auch die Bilanz veröffentliche ich in England, schon aus dem Grunde, um dem Durchgriff-/Hafttungsschutz zu erhalten, also kein Dormant, denn das stimmt schon deshalb nicht, da ich in D genügend Umsätze generiere. Die Umwandlung von DB nach UKGaab kostet nicht soviel, sind eh kosten. Durch die Veröffentlichung gehe ich konform mit englischen Recht, welches mich dadurch schützt.
Habe mir damals den Spass gemacht und die Gründung günstig bei Ebay ersteigert. War erst kritisch ob alles so klappt, aber bei dem Preis war es nicht so schlimm, wenn nicht.
War alles dabei, Gründung, die Articles, Memo, Apostille, Regagent. Musste nur die beglaubigte Übersetzungen extra bezahlen und das hat aus nicht soviel gekostet. Der Notar war super. Hatten am Anfang arge Probleme mit dem Gericht wegen der Eintragung, weil wir die erste Ltd. in unserer Stadt anmeldeten.
Zur Zeit ziehen viele Banken die Bedingungen für die Eröffnung höher. Es sei den Du hast Geld welches Du auf das TG-Kto legen, dann bist Du sehr gerne gesehen.
Ach ja was viele verschweigen ist die Tatsache, bezogen auf die Probleme wie EV. haben. Wer denkt er könnte seine privaten Geldtransfer über das Konto der Ltd. laufen lassen muss einen super guten Kontak zu seinem Banker haben. Ersten müssen die Banken Transfers wo der Name unterschiedlich ist zum Inhaber zurückschicken. Viele machens nicht, aber nach dem Geldwäschegesetz sind sie dazu verpflichtet. Ausserdem sind private entnahmen auch nicht erlaubt. Es sei dem als Komanditist. Also vorsciht walten lassen. Bei der ersten BP gibt es Ärger. Die FA fangen an vermehrt Ltd. zu prüfen. 2 Jahre nach Gründung pasiert das oft.
Habe jetzt eine Corporation in Florida gegründet. Hier sind weniger Probleme und Aufwand nötig, wie Bilanzveröffentlichung. Da ich ausserdem ein Kto bei der Bank of America haben wollte, für meine Käufe in US und dem Geldtransfer, ist hier auch eine Corp. besser. Sehr wichtig Shareholder werden nicht dem Statesec. mitgeteilt. In England schon. Siehe jährliche Meldung an Companieshouse. Aber das ist ein anderes Thema.
Nenne Dir gerne den Namen der Firma wegen Ltd. Gründung, da ich nicht weiss ob es als Werbung ausgelegt wird.
Meine bisherige Erfahrung ist die, bisher keine gravierenden Schwierigkeiten. So vorteilhaft ist allerdings die Ltd. nicht, da doch recht viel jährlicher Aufwand ergo Corporation.
Ansonsten send mail
LG |
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Verfasst am: 15.12.2006, 14:01 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Mit Empfehlungen ist diese so eine Sache, wie der User "Milinius" schreibt
läuft man Gefahr das einen dies als Werbung ausgelegt wird. Ich persönlich sehe dies nicht als Hindernisgrund an sofern diese Agentur wirklich eine Empfehlung wert ist.
Auf der anderen Seite sollt der zukünftige Unternehmer sich lieber auf sein eigenes Urteil verlassen und sich mit der Problematik die eine Firmengründung mit sich bringt auseinander setzen und prüfen welche Rechtsformen in frage kommen.
Zur Private Limited Company mit Niederlassung und Geschäftsleitung in Deutschland sollte man bedenken das man zwar in Deutschland steuerpflichtig ist aber den Firmenregister in UK auch ein verkürzten Jahresabschluss vorlegen muss sowie den Return.
Diese ACCOUNTS oder ABBREVIATED FINANCIAL STATEMENTS sind nach UK-GAAP zu erstellen und gliedern sich wie folgt:
ABBREVIATED BALANCE SHEET
NOTES TO THE ABBREVIATED ACCOUNTS
Um nicht in die Haftungsfalle zu geraten würde ich nicht eine HGB nur umschreiben sondern diese entsprechend diese durch einen britischen Steuerberater erstellen lassen! Von einer Eigenkonstruktion kann ich Ihnen nur Abraten.
Sie können auch die ACCOUNTS nach internationalen Standart (IAS/IFRS) erstellen, dann müssen diese aber durch einen Wirtschaftsprüfer abgesegnet werden da die Erleichterung für "Small Companies" nicht mehr greifen.
Eine weitere Möglichkeit wäre es mit eine Ltd & Co KG aktive zu werden, dann können Sie sich nämlich diesen Aufwand sparen und müssen die ACCOUNTS nur in Form eines einfachen Formulars einreichen "DCA" da der Umsatz nicht über die Limited erwirtschaftet wurde sondern über die deutsche Kommanditgesellschaft (KG)
Die Ltd & Co KG ist bei der Gründung kaum aufwendiger, eine schriftlicher KG-Vertrag ist zwar empfehlenswert aber nicht zwingend erforderlich. Zum Handelsregistereintrag möchte diesen ohnehin keiner sehen. Die Ltd & Co KG ist in Deutschland steuerlich besser gestellt als die gewöhnliche Limited und die ACCOUNTS (DCA) können selbst erstellt werden und sind somit wiederum im Vorteil im Vergleich zu der einfachen Limited mit deut. Niederlassung.
Wenn Sie fragen zu einen bestimmten Limited-Provider dann nenn Sie doch mal bei den Namen sicherlich kennt diesen bereits hier im Forum und kann erfahrungswerte liefern. Sofern dies Angaben nicht nachvollziehbar sind wäre ich aber Vorsichtig bei der Bewertung da dies auch Eigenwerbung sein könnte oder von einen Mitbewerber.
Schauen Sie auch mal die Beiträge unter den Thema "Gründungsagenturen im Fokus Ihrer Kunden" an da werden Sie leider einige finde die es noch mal nicht schaffen Ihre eigene Unterlagen beim 'Companies House' einzureichen.
Würden diese Ihre Firma anvertrauen?
Einen WebCheck des fraglichen Limited-Provider ist beim 'Companies House' online möglich unter: http://wck2.companieshouse.gov.uk/ |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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| www.ivlid.de Foren-Übersicht -> Limited Talk |
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