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 | Infosammlung zur Limitedgründung |  |
Verfasst am: 30.09.2006, 20:00 |
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| markus1982 |
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| Anmeldedatum: 30.09.2006 |
| Beiträge: 1 |
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Hallo zusammen,
seit einigen Wochen beschäftige ich mich mit dem Thema der Limitedgründung. Für mich ist dies – wie wahrscheinlich für fast alle von Euch – vor allem wegen der Haftungsbeschränkung und der geringen Stammeinlage interessant.
Nun möchte ich das Procedere und die Pflichten einer rein in Deutschland tätigen Limited so wie ich diese verstanden habe anführen. Bitte antwortet auf dieses Thread, wenn ich etwas vergessen haben sollte oder etwas falsch dargestellt habe. Somit entsteht dann ein Forumsbeitrag, der für interessierte Gründer viele wichtige Informationen enthält.
Zur Gründung der Limited ist die Auswahl einer geeigneten Gründungsagentur notwendig. Ungeeignete erkennt man z.B. daran, dass sie die falsche Information „Nur in Deutschland tätige Limiteds müssen in England keine Steuererklärung abgeben“ verbreiten.
Wurde die Limited gegründet, ist es notwendig, sich über die Gründungsagentur einen englischen Handelsregisterauszug und eine beglaubigte Übersetzung des Gesellschaftsvertrages zu bestellen. Diese Dokumente werden für den Handelsregistereintrag der deutschen Niederlassung der Limited benötigt. Ein beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille ist hierfür nicht notwandig.
Die Limited muss über einen Sitz in England verfügen. Dieses so genannte „Registered Office“ wird bei der Gründungsagentur für eine Jahresgebühr von ca. 100€ angemietet.
Die Limited ist zur Abgabe dreier „Dokumente“ verpflichtet: Annual Return (eine Art Kontrollbrief), Annual Account und ….
Annual Return und Annual Account müssen jährlich eingereicht werden. Über die Webseite http://wck2.companieshouse.gov.uk/ erfährt man, wann die Berichte das nächste Mal fällig sind. Der …. Wird nur von größeren Limiteds (gemessen am Umsatz) verlangt.
Für die in Deutschland tätige Niederlassung der Limited gilt deutsches Recht. Die „eigentliche“ Limited in England unterliegt englischem Recht.
Die Kosten, die jährlich auf einen zukommen, sind die Kosten des Registered Office (ca. 100€ im Jahr) und die des Annual Accounts. Sonst fallen keine jährlichen Kosten an. Die Stellung des Secretary kann auch über eine vertraute Person in Deutschland erfolgen. Wenn man sich an die Fristen des Annual Returns und des Annual Accounts hält.
Ist der Text soweit richtig? Fehlen noch wichtige Informationen?
Danke und viele Grüße |
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Verfasst am: 30.09.2006, 20:00 |
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 | Re: Infosammlung zur Limitedgründung |  |
Verfasst am: 25.10.2006, 16:53 |
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| Mobile-Europe |
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| markus1982 hat Folgendes geschrieben: |
...Die Limited muss über einen Sitz in England verfügen. Dieses so genannte „Registered Office“ wird bei der Gründungsagentur für eine Jahresgebühr von ca. 100€ angemietet... |
Der Preis des "Registered Office" liegt jeder Porvider selbst fest und schwangt dem entsprechend. Gleiches gilt auch für den "Company Secretary"
Es gibt drei versiedene Registerbezirke in UK (Vereinigten Königreich) innerhalb diesen kann das Registered Office (Firmensitz) verlegt werden.
Diese sind:
• England und Wales
• Schottland
• Nordirland
Das Rechts- und Registersystem des Vereinigten Königreichs beinhaltet regionale Unterschiede und wir vom "Companies House" bzw. "Companies Registry" zentral geführt. Hierbei handelt es sich um eine Executive Agency des britischen Ministeriums für Handel und Industrie (Departmend of Trade & Industry).
Eine gemeinsame Registersystem des "Companies House" gibt es nur England und Wales und formell von Schotland getrennt jedoch infotechnologisch bilden dies eine Einheit mit den schottischen Registersystem und können unter einer gemeinsamer Internetadresse eingesehen werden.
In Nordirland wird das Gesellschaftsregister vom "Companies Registry" geführt, dies befindet sich beim Ministerium für Unternehmerische Tätigkeit, Handle und Investitionen (DETI - Department of Enterprise, Trade and Investment). |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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 | Re: Infosammlung zur Limitedgründung |  |
Verfasst am: 25.10.2006, 17:09 |
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| Mobile-Europe |
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| markus1982 hat Folgendes geschrieben: | ... Die Limited ist zur Abgabe dreier „Dokumente“ verpflichtet: Annual Return (eine Art Kontrollbrief), Annual Account und ….
Annual Return und Annual Account müssen jährlich eingereicht werden. Über die Webseite http://wck2.companieshouse.gov.uk/ erfährt man, wann die Berichte das nächste Mal fällig sind. Der …. Wird nur von größeren Limiteds (gemessen am Umsatz) verlangt. ... |
Beim Firmenregister sind folgende Dokumente einzureichen:
• Annual Account (Jahresabschluss)
• Annual Return (Statusmeldung ans Firmenregister)
Das Rechts- und Registersystem des Vereinigten Königreichs beinhaltet regionale Unterschiede und wir vom "Companies House" bzw. "Companies Registry" zentral geführt. Hierbei handelt es sich um eine Executive Agency des britischen Ministeriums für Handel und Industrie (Departmend of Trade & Industry).
Eine gemeinsame Registersystem des "Companies House" gibt es nur England und Wales und formell von Schotland getrennt jedoch infotechnologisch bilden dies eine Einheit mit den schottischen Registersystem und können unter einer gemeinsamer Internetadresse eingesehen werden.
In Nordirland wird das Gesellschaftsregister vom "Companies Registry" geführt, dies befindet sich beim Ministerium für Unternehmerische Tätigkeit, Handle und Investitionen (DETI - Department of Enterprise, Trade and Investment).
Neben den Private Limited Companies und Public Limited Companies werden beim Companies House auch Niederlassungen der ausländischen Handelsgesellschaften und die Presseausgaben und politische Parteien registriert, jedoch keine Einzelunternehmer und Vereine.
Registerstellen :
Das Firmenregister wird von den folgenden behörden geführt :
zuständig für England und Wales
www.companieshouse.gov.uk
Companies House
Crown way Maindy
CARDIFF / Wales
CF 14 3UZ
zuständig für Schottland
www.companieshouse.gov.uk
Companies House
37 Castle Terrace
EDINBURGH / Scotland
EH1 2EB
zuständig für Nordirland
www.detini.gov.uk
Registry of Companies, Credit Unions and Industrial & Provident Societies
Department of Enterprise, Trade and Investment (DETI)
Waterfront Plaza 8 Laganbank Road
BELFAST / Northern Ireland
BT1 3BS
Sofern keine entsprechende Befreiung von den zuständigen Finanzamt erteilt würde sind auch doch der Jahresabschluss "Annual Account" mit den Formular CT600 einzureichen.
Die Limited unterliegt zuerst einmal den britischen Gesetzgebung, somit kann die Rechnungslegung nach den Generally Accepted Accounting Principles (UK-GAAP) oder wahlweise nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgen.
Grundsätzlich ist der Jahresabschluss (Annual Accounts) bei den britischen Finanzbehörden HM Revenue & Customs (HMRC) sowie beim Firmenregister Companies House bzw. DETI- Registry of Companies) einzureichen. |
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