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Handelsregister
BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 12:13 Antworten mit Zitat
dieter1
 
Anmeldedatum: 27.11.2007
Beiträge: 1




Guten Tag an ALLE,
habe das Forum erst vor 2 Tagen entdeckt. Sieht erst mal gut aus. Zumindest sehr informativ.

Meine Frage: Wann muß ich meine LTD. ins Handelsregister eintragen lassen ?
Betreibe schon seit 1999 meine Firma mit allen Höhen und Tiefen. Habe jetzt das Gefühl, nach durchlesen der Forumbeiträge, das ich in einem nicht guten Raum schwebe.
Habe leider eine miserable Agentur gehabt. Durch viel Arbeit und wenig Zeit, beschäftige ich mich jetzt mit dieser Frage.

Würde mich über Infos freuen.

mfg.
dieter
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BeitragVerfasst am: 27.11.2007, 12:13
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 11:36 Antworten mit Zitat
Limited4you
Administrator
 
Anmeldedatum: 04.06.2004
Beiträge: 21
Wohnort: Braunschweig




Laut deutschem HGB ist eine deutsche selbständige Zweigstelle immer ins Handelsregister einzutragen.

Eine selbständige Zweigstelle liegt immer dann vor wenn Sie organisatorisch eigenständig gegenüber der Hauptverwaltung ist. In der Regel ist die Hauptverwaltung in England nicht wirklich aktiv und wir reden bei der Limited in Deutschland vom sogenannten Zuzugsfalle. Das heisst das eigentlich die Hauptverwaltung hier in Deutschland ist. Somit erklärt sich von selbst das es eine selbständige Zweigstelle sein muss.

Eine unselbstständige Zweigstelle, welche nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen werden müsste, kann es auch rein logisch schon nicht sein da Sie organisatorisch abhängig (Geschäftsführung, Buchhaltung, usw.) von der englischen Hauptverwaltung wäre welche ja wie bereits beschrieben gar nicht aktiv ist.

Daher besteht Eintragungspflicht in Deutschland für die selbständige Zweigstelle und somit für die meisten für Deutschland gegründeten Limiteds.

Hoffe ich konnte helfen.

Viele Güße,

www.Limited4you.de
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