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 | Re: Antwort: Handelsregistereintragung oder Gewerbeanmeldung |  |
Verfasst am: 15.01.2006, 05:36 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Können Sie dies mal bitte veröffentlichen im Forum oder einen Link setzen wo dies Nachzulessen ist :
| RaKarsten hat Folgendes geschrieben: | | Das Handelsgesetzbuch schreibt die Eintragung einer selbständigen Niederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft ins Handelsregister zwingend vor. |
Vom Gewerbeamt erhält man meistens anderslautende Auskunft ! |
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Verfasst am: 15.01.2006, 05:36 |
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Verfasst am: 25.04.2006, 02:35 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Ein Handelsregistereintrag für eine Zweigniederlassung ergibt sich aus den Handelsrecht.
Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland (§13d HGB)
(1) Befindet sich die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Ausland, so haben alle eine inländische Zweigniederlassung betreffenden Anmeldungen, Zeichnungen, Einreichungen und Eintragungen bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung besteht.
(2) Die Eintragung der Errichtung der Zweigniederlassung hat auch den Ort der Zweigniederlassung zu enthalten; ist der Firma der Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt, so ist auch dieser einzutragen.
(3) Im übrigen gelten für die Anmeldungen, Zeichnungen, Einreichungen, Eintragungen und Bekanntmachungen, die die Zweigniederlassung eines Einzelkaufmanns, einer Handelsgesellschaft oder einer juristischen Person mit Ausnahme von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreffen, die Vorschriften für Hauptniederlassungen oder Niederlassungen am Sitz der Gesellschaft sinngemäß, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötig macht. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
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