 |
|
 |
 | Handel in Deutschland |  |
Verfasst am: 29.06.2006, 10:36 |
|
|
| sniffernose |
|
|
| |
| Anmeldedatum: 06.02.2006 |
| Beiträge: 2 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo.
Wer kann weiter helfen?
Ich betreibe in England einen Handel übers Internet.
Meine Frage:
Ich beabsichtige ebenfalls in Deutschland zu verkaufen, da meine Lieferanten überwiegend in Deutschland ansässig sind. Muß ich in Deutschland ein Gewerbe anmelden wenn ich die Bestellungen von deutschland aus verschicke und die Bezahlungen aber auf ein Englisches Konto erfolgen?
Wäre für jede Antwort dankbar. |
|
|
|
|
 | Klicken Sie um dieses Forum zu unterstützen! |  |
Verfasst am: 29.06.2006, 10:36 |
|
|
|
|
 | |  |
Verfasst am: 04.07.2006, 16:19 |
|
|
| Mobile-Europe |
|
|
| |
| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
|
|
|
 |
 |
 |
|
Hallo sniffernose,
leider lässt sich so nicht beantworten, wo die Lieferanten und das Geschäftskonto eingerichtet wurden ist nicht die maßgebenden Faktoren.
Eine Gewerbeanmeldung ist für jeden Unternehmer Pflicht in Deutschland, selbstverständlich gilt dies auch für die Limited. Die Gewerbeanmeldung findet in der Gewerbemeldestelle derjenigen Kommune statt, in der Sie Ihren Betriebssitz einrichten wollen.
Die Anmeldung für eine Limited Comnpany erfolgt wie bei allen anderen Kapitalgesellschaft durch den der vertretungsberechtigte Geschäftsführer. Die Gewerbeanmeldung hat nach §14 GewO oder §55c GewO zu erfolgen.
Hinzu kommen auch die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Gesichtspunkte die genauer betrachtet werden sollten.
Die Gewerbeanmeldung wird auch steuerlich relevant sein, es stellt sich hier nur die Frage in welchen umfang die Steuerpflicht gegeben ist. Hier ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aus den Jahre 1964 und 19970 zu beachten. In den so genanten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) findet sich der entscheide Hinweis im Artikel 2 (DBA 1970) - Definitionen Unterabsatz (iii) ist eine juristische Person in beiden Gebieten ansässig, so gilt sie als in dem Gebiet ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.
Mit den deut. Handelsregistereintrag der Abteilung A (HRA) sowie Steuernummer ist der Limited erst richtig einsatzbereit. |
|
_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
|
|
|
| www.ivlid.de Foren-Übersicht -> Rechts Talk |
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1
|
|
|
|
|
|
|
|