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Handel in Deutschland
BeitragVerfasst am: 29.06.2006, 10:36 Antworten mit Zitat
sniffernose
 
Anmeldedatum: 06.02.2006
Beiträge: 2




Hallo.
Wer kann weiter helfen?
Ich betreibe in England einen Handel übers Internet.

Meine Frage:

Ich beabsichtige ebenfalls in Deutschland zu verkaufen, da meine Lieferanten überwiegend in Deutschland ansässig sind. Muß ich in Deutschland ein Gewerbe anmelden wenn ich die Bestellungen von deutschland aus verschicke und die Bezahlungen aber auf ein Englisches Konto erfolgen?

Wäre für jede Antwort dankbar.
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BeitragVerfasst am: 29.06.2006, 10:36
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BeitragVerfasst am: 04.07.2006, 16:19 Antworten mit Zitat
Mobile-Europe
 
Anmeldedatum: 29.09.2005
Beiträge: 336




Hallo sniffernose,

leider lässt sich so nicht beantworten, wo die Lieferanten und das Geschäftskonto eingerichtet wurden ist nicht die maßgebenden Faktoren.

Eine Gewerbeanmeldung ist für jeden Unternehmer Pflicht in Deutschland, selbstverständlich gilt dies auch für die Limited. Die Gewerbeanmeldung findet in der Gewerbemeldestelle derjenigen Kommune statt, in der Sie Ihren Betriebssitz einrichten wollen.

Die Anmeldung für eine Limited Comnpany erfolgt wie bei allen anderen Kapitalgesellschaft durch den der vertretungsberechtigte Geschäftsführer. Die Gewerbeanmeldung hat nach §14 GewO oder §55c GewO zu erfolgen.


Pfeil Hinzu kommen auch die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Gesichtspunkte die genauer betrachtet werden sollten.

Die Gewerbeanmeldung wird auch steuerlich relevant sein, es stellt sich hier nur die Frage in welchen umfang die Steuerpflicht gegeben ist. Hier ist das Steuerabkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aus den Jahre 1964 und 19970 zu beachten. In den so genanten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) findet sich der entscheide Hinweis im Artikel 2 (DBA 1970) - Definitionen Unterabsatz (iii) ist eine juristische Person in beiden Gebieten ansässig, so gilt sie als in dem Gebiet ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.

Mit den deut. Handelsregistereintrag der Abteilung A (HRA) sowie Steuernummer ist der Limited erst richtig einsatzbereit.

_________________
Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe
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