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 | Gründung einer LTd |  |
Verfasst am: 10.01.2005, 16:22 |
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| TomcatF15 |
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| Anmeldedatum: 10.01.2005 |
| Beiträge: 1 |
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Hallo Liebe User,
meine Frage ist folgende.
Ich bin unverschuldet ( INso von 2 Kunden in Höhe von 40,000 Euro)
in den genuß des Deutschen Rechts gekommen.
Das FA hat eine Gewerbeuntersagung gegen mich beantragt.
Nun da ich um zu überleben dieses nun aber brauche, habe ich in
verschiedenen Foren über die Gründung einer LTD gelesen.
Der knackpunkt ist aber nun folgender, das FA hat auch untersagung von der Leitung eines Betriebes in der BRD geschrieben.
Kan ich nun überhaupt eine LTd Gründen, und eine Niederlassung in der BRD eröffnen ? Insowei das FA damit durch kommt .
Über nähre Info währe ich sehr dankbar.
Gruß Tomcat |
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Verfasst am: 10.01.2005, 16:22 |
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Verfasst am: 09.02.2005, 14:03 |
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| Thorsten |
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| Anmeldedatum: 09.02.2005 |
| Beiträge: 5 |
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Wie lautet denn die angebliche Begründung für die Gewerbeuntersagung und wie wahrscheinlich ist, daß diese unter § 35 GewO fällt und durch das FA beweisbar ist?
Ich gehe davon aus, daß noch keine Untersagung verfügt ist.
Gruß
Thorsten |
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Verfasst am: 08.03.2005, 17:15 |
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| stevenltd |
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| Anmeldedatum: 08.03.2005 |
| Beiträge: 10 |
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| Also wenn du eine Ltd. gründest und diese in Deutschland anmelden willst sollte es normalerweise kein Problem geben. Da Ausländischen Kapitalgesellschaften kein Gewerbeverbot erteilt werden kann. |
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Verfasst am: 10.04.2006, 23:50 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Das Sie als Direktor in UK eingetragen ist zunächst kein Problem, dass eigentliche Problem ist das Sie auch in Deutschland als Leiter der Niederlassung angesehen werden solange Sie dies keine andere Person dies übertragen haben.
Angenommen Sie würde überhaupt keine Niederlassung in Deutschland unterhalten, da die Geschäftsführung aber in Deutschland lebt ergibt sich auf jeden Fall eine Steuerpflicht aus der deut. Abgabenordnung (AO)
Somit ist es eigentlich unerheblich wo Sie tätig sind eine Steuernummer braucht Sie in jeden Fall vom deutschen Finanzamt.
Die Steuernummer bekommt die Limited und nicht Sie! Der Limited kann die Steuernummer nicht versagt werden. Ob Sie eine Niederlassung in Deutschland leiten dürfen ist wiederum eine andere Frage - eine Lösung läst sich evtl. aber auch hier finden.
Bitte stellen Sie mal Ihre Email ins Forum - zwecks Kontaktaufnahme. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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