Verfasst am: 04.09.2007, 07:28 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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| Diese bilateralen Steuerabkommen (DAB) haben zum Ziel die Vermeidung der doppelten Besteuerung. Gesellschaftsrechtlich ist der der Ort tatsächlichen Geschäftsleitung (Place of Effective Management) von großer Bedeutung da dieser entscheiden sein kann wo die Gesellschaft steuerpflichtig wird. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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Verfasst am: 04.09.2007, 07:28 |
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