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 | englische Bilanz usw. selber machen? Benötige Muster |  |
Verfasst am: 28.08.2006, 17:41 |
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| Andreas |
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| Anmeldedatum: 28.08.2006 |
| Beiträge: 4 |
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Hallo, ich möchte meinen "annual account" selber machen, da meine Ltd. kein Inventar, kein Personal und auch keinen Gewinn hat, es stehen den Einnahmen Ausgaben in selber Höhe gegenüber müsste das doch eigentlich gehen.
Kann mir jemand seinen account als Muster zur Verfügung stellen, oder kennt jemand ein Muster im www, vielleicht aus einem Lehrbuch??
vielen Dank!
Andreas
PS: nichts gegen Steuerberater, aber 180 Eur für drei bedruckte A4 Seiten ist mir zuviel... |
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Verfasst am: 28.08.2006, 17:41 |
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Verfasst am: 30.08.2006, 13:09 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Der Jahresabschluss (annual accounts) für Small Companies besteht aus folgenden Dokumenten :
• Unaudited Financial Statements
• Chartered Accountant's Report to the Board of Directors
• Profi and Loss Accounts
• Balance Sheet
• Note to the Accounts
• Trading and Profit and Loss Account
• General Resolution
• Abbreviated Finance Statements
• Cpmpany - short tax return form CT600
Sie sollten dies auf jeden Fall durch einen britischen Steuerberater erledigen lassen, ansonsten laufen Sie Gefahr die limitierte Haftung wegen fehlerhaften Accounts zu verlieren. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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 | so einfach gehts! |  |
Verfasst am: 02.10.2006, 11:23 |
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| Andreas |
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| Anmeldedatum: 28.08.2006 |
| Beiträge: 4 |
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| So jetzt bin ich schlauer, über das webfiling System des companieshouse kann man sich einen fast fertigen abbreviated account runterladen, man muß nur in acrobat reader alles ausfüllen, es wird direkt gecheckt und am Ende wird das ganz online wieder zurückgesendet. Da könnte sich das deutsche Finanzamt mit ihrer "Mist-Elster" mal ne Scheibe abschneiden. Das ganze ist sehr einfach, aber klar das einem das hier keiner sagt, die lieben Limited-Management Firmen verdienen ja reichlich gut an solchen Services. |
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Verfasst am: 02.10.2006, 15:22 |
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| limitedneuling |
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| Anmeldedatum: 02.10.2006 |
| Beiträge: 1 |
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Verfasst am: 03.10.2006, 18:56 |
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| milinius |
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| Anmeldedatum: 28.09.2006 |
| Beiträge: 5 |
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Hallo Andreas,
kannst Du mir die pdf-Datei mailen. Würde mich mal interessieren wie es auszusehen hat. Leider habe ich Tomaten auf den Augen und nichts gefunden. Allerlei Querverweise aber keine passende pdf.
Gruss
Milinius |
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 | webfiling für annual report usw |  |
Verfasst am: 04.10.2006, 18:49 |
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| Andreas |
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| Anmeldedatum: 28.08.2006 |
| Beiträge: 4 |
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Hallo,
vielleicht war nicht deutlich, Ihr müsst Euch für Webfiling anmelden
https://ewf.companieshouse.gov.uk/
dazu braucht Ihr ein Passwort (company authentication code) das vermutlich schon bei Eurer Secretary liegt, so Ihr eine Limitedmanagement habt, die geben es Euch auf Anfrage raus, dann müsst Ihr noch Eure email Adresse "confirmen" und los gehts. Unter den angebotenen Menüs:
Complete an Annual Return (£15 Charge)
Amend company details (288a, 288b, 288c etc.)
File Abbreviated Accounts: Audit Exempt
File Dormant Company Accounts(DCA)
View filing summary
ist es das Dritte!
Viel Spass
Andreas |
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Verfasst am: 25.10.2006, 14:59 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Nach meiner Ansicht kommt man aber nicht an einen britischen Steuerberater vorbei - oder sind Ihnen die Rechnungslegungspflichten nach UK-GAAP bzw. IFRS geläufig...
und die üblichen Nutzungsdauer und die sich dadurch ergebene Abschreibung für die Betriebsausstattung?
Sofern kein entsprechender Antrag, beim Finanzamt, gestellt wurde ist auch die Steuererklärung mit den Formelar CT600 dort einzureichen.
Durch das DBA ergibt sich mitunter aber keine Steuerschuld in UK sonder am Wohnort der Geschäftsführung.
File Dormant Company Accounts (DCA)
Dies ist nur Firmen ohne aktiven Geschäftsbewegungen möglich - dies bezieht sich selbstverständlich auf die weltweiten Umsätze der Gesellschaft !!! |
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Mobile-Europe |
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 | Re: englische Bilanz usw. selber machen? Benötige Muster |  |
Verfasst am: 27.05.2007, 12:23 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
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Hallo Andreas,
haben Sie die Accounts den bereits erstellt?
Es ist auch entscheiden ob Sie eine gewöhnliche Niederlassung einer Private Limited Company in Deutschland aktive sind oder die Geschäfte über eine Ltd & Co KG abwickeln.
Sofern jemand nur mit einer LTD & CO KG unterwegs ist wird sich mit der Bilanz recht einfach tun. Zu einen gibt es nicht viel zu Buchen und es wird jedes Jahr ähnlich aussehen:
Tätigkeitsvergütung abzügl. Kosten für Office und Firmenverwaltung ergibt einen kleinen Gewinn.
Sofern Sie einmal eine Vorlage von Ihren Steuerberater erhalten haben können Sie dies selbst erstellen.
Haben Sie keine entsprechende befreigung vom britischen Finanzamt erhallten ist doch ein FULL ACCOUNT mit der Steuererklärung einzureichen und dies sind sicherlich nicht nur drei Seiten.
Im übrigen sind die wenigsten Limited Provider bereit die zugangsdaten fürs Webfiling weiter zu geben. |
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_________________ Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe |
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 | Bilanz & Bilanz |  |
Verfasst am: 26.07.2007, 20:26 |
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| Reinhard |
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| Anmeldedatum: 26.07.2007 |
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Sehr geehrte Leser.
Eine Bilanz selbst zu erstellen, bedeutet ohne fundiertes Hintergrundwissen auch ein unkalkulierbares Risiko, da die gesetzlichen Anforderungen auch in UK von den Registergerichtlichen abweichen.
Hier eine Übersicht der Anforderungen nach dem Gesetz für ( wohl 99 % aller Gesellschaften) Small Companies als verkürzter Jahresabschluss.
Zu erstellen sind:
• Bilanz / Balance Sheet
• Anhang / Notes
die auch im Registergericht nach dem Standard UKGAAP oder IAS in englischer Spreche zu veröffentlichen sind.
Weiterhin sind zu erstellen :
• Gewinn- und Verlustrechnung / Profit and Loss Account
• Geschäftsführerbericht / Directors` Report
die jedoch nicht zu veröffentlichen sind, jedoch im Unternehmen vorgehalten werden müssen.
Wir empfehlen immer diese erstellen zu lassen und an Ihren Secretary zu senden. Dieser ist ( hoffentlich ) mit den Hintergründen vertraut und sorgt für die korrekte Übermittlung und Archivierung, so das Sie sich Ihren Geschäften widmen können.
Selbstverständlich bietet Ihnen das Companies House auch einen Vordruck , den Sie mit Ihren Bilanzdaten versehen und einreichen. Jedoch entbindet Sie das nicht von Ihren vor beschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen, die wie vor beschrieben etwas weiter gehen.
Da Sie die Bilanz als Director zeichnen, sind Sie auch verantwortlich.
Da der Jahresabschluß ggf. auch die Entlastung der Geschäftsführung, als auch noch so einige andere (rechtlich relevante) Punkte behandelt sollte man die Variante : "Marke Eigenbau" gründlich überdenken.
Auch wenn heute die Prüfungen und Eingabekriterien etwas (nennen wir es einmal) einfach gehandhabt werden, so kann das morgen schon zu einem strafrechtlichen Tatbestand führen.
Die Bewertung der Risiken obliegen hier dem Director(Geschäftsführer) der in der Offenlegungspflicht steht.
Ob man eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung wählt und sich dann diesem Risiko aussetzt auch.
So darf man dann Viel Erfolg bei der bevorzugten Entscheidung wünschen.
Ich wünsche viel Erfolg
Reinhard |
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 | CO KG und DCA |  |
Verfasst am: 26.07.2007, 20:43 |
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| Reinhard |
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| Anmeldedatum: 26.07.2007 |
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Sehr geehrte Leser.
Auch bei einer Co KG kann nicht immer von einer Dormat Meldung der LTD. ausgegangen werden.
Bitte prüfen Sie Ihre Gesellschaftsverträge, ob der LTD. für die Gestellung bei der Co KG kein Entgeld/Provision/Pauschalbetrag zuerkannt wird.
Dann ist Sie natürlich nicht Dormant.
Weiterhin :
Weiteres ergibt sich aus den in UK vorzuhaltenden und gesetzl. vorgegebenen Pflichten wie :
Registered Office und weitere Leistungen.
Hier sind Dienstleistungen enthalten, die sofern Sie in die LTD. gebucht werden Leistungen darstellen und keine DCA begründen.
Darum : Nicht alles ist DCA
Viel Erfolg
Reinhard |
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 | Re: Bilanz & Bilanz |  |
Verfasst am: 27.07.2007, 14:39 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
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So ist es dies sollte man einen Experten erstellen lassen, als einen britischen Steuerberater.
Es ist auch klar das die deutschen Steuerberater sich im britischen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht nur umzureichen auskennen.
| Reinhard hat Folgendes geschrieben: | | Selbstverständlich bietet Ihnen das Companies House auch einen Vordruck |
Hallo Herr Reinhard,
was für ein Vordruck vom Companies House meinen Sie denn? |
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 | Re: CO KG und DCA |  |
Verfasst am: 27.07.2007, 14:42 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
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| Reinhard hat Folgendes geschrieben: |
Auch bei einer Co KG kann nicht immer von einer Dormat Meldung der LTD. ausgegangen werden.
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Da würde ich sogar noch einen Schritt weitergehen und die Behauptung aufstellen das dies in der Regel nicht möglich ist!
Der Dormant Company Account unterliegt einer strengen Regelung die meist mit den gesetzlichen Anforderung der KG nicht im einklang zu bringen ist. |
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Mobile-Europe |
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 | Immer der Director |  |
Verfasst am: 27.07.2007, 20:39 |
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| Reinhard |
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| Anmeldedatum: 26.07.2007 |
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Die Form für die Bilanz gibt es im WEB Filing.
Du lädst die Pdf aus dem Web Filing herunter und nach dem du Sie mit den Daten versehen hast , kann diese wieder hochgespielt werden.
Aber Vorsicht. Das ist eine Form des Registergerichtes, worin du deinen Anforderungen der Veröffentlichungspflicht nachkommst.
Rechtlich stellt dies keinen Jahresabschluß entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dar.
Die sind für "Small Companies" wie oben beschrieben.
Die gesetzlichen Regelungen der DCA Meldung einer LTD. zur KG muß man differenziert sehen , da es sich um 2 unterschiedliche Gesellschaften/Formen und auch deren Gesetzgebung handelt.
Im Grunde genommen sind diese schon eindeutig. Wenn man diese jedoch miteinander Verknüpft , sollte man auch wissen wie man damit umgeht.
Oder besser -----> Der Director der zeichnet ( Wie immer )
Ein britischer Steuerberater erstellt die englische Bilanz entsprechend den Überleitungsrichtlinien , jedoch ohne den Bezug oder Hintergrund zu den deutschen HGB Bestimmungen und/oder Anwendungen.
Wen wundert es , das Interpretationen anders ausgelegt und beschrieben werden, gesetzliche Anforderungen nicht berücksichtigt werden ?
Wie immer -----> Der Director zeichnet
Beste Grüße
Reinhard |
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 | Re: Immer der Director |  |
Verfasst am: 28.07.2007, 08:53 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
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| Reinhard hat Folgendes geschrieben: | Ein britischer Steuerberater erstellt die englische Bilanz entsprechend den Überleitungsrichtlinien , jedoch ohne den Bezug oder Hintergrund zu den deutschen HGB Bestimmungen und/oder Anwendungen.
Wen wundert es , das Interpretationen anders ausgelegt und beschrieben werden, gesetzliche Anforderungen nicht berücksichtigt werden ?
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In welchen Gesetz soll sich den die Überleitungsrichtlinien finden?
Nach meiner Meinung gibt es es nur eine Lösung, die Buchungen sind nach den jeweiligen nationalen Steuerrichtlinien zu Verbuchen. Die britische Jahresabschluss besteht eben nicht nur aus der Bilanz, und soviel mir bekannt ist kann man dort nur ein Upload möglich. |
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 | Dormant Company Account |  |
Verfasst am: 28.07.2007, 08:56 |
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| Mobile-Europe |
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Ein Dormant Company Accounts (DCA) ist eine spezielle Form des Jahresabschluss (Annual Account) und kann nur von einer untätige bzw. inaktive Gesellschaft (Dormant Company) eingereicht werden. Es kann für diesen Zweck ein spezielles Formblatt verwendet werden.
Falls die Private Limited Company bereits im Vorjahr signifikant Umsatz erzielt hat und zum Dormant Company Status wechseln möchte ist dazu ein üblicher Jahresabschluss (Abbreviated Accounts) erforderlich aus diesen erkennbar ist das im abgelaufen Wirtschaftsjahr keine signifikant Umsatz Umsätze getätigt wurden.
Als nicht signifikant Buchhaltungstransaktionen gelten zum Beispiel
Zahlungen an das Firmenregister (Companies House) von Gebühren im Zusammenhang mit den Wechsel des Firmennamen, Bearbeitungsgebühren für die Jahresmeldung (Annual Return), Jahresabschluss (Annual Account) und Kosten für das Einreichen des Jahresabschluss beim Firmenregister.
Sofern die Gesellschaft einen Steuerberater oder auslagen für den Firmensitz hat ist nicht zulässig einen Dormant Company Accounts zu erstellen.
Bei der Ltd & Co KG gehe ich auch davon aus das man an einer Tätigkeitsvergütung nicht herum kommt! |
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