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www.ivlid.de Foren-Übersicht -> Limited Talk -> englische Bilanz usw. selber machen? Benötige Muster Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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Überleitungsrichtlinien
BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 14:38 Antworten mit Zitat
Reinhard
 
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Wie das Wort schon sagt , ist es kein Gesetz und setzt sich aus verschieden Kriterien, Literatur und Bestimmungen zusammen und ist schon etwas umfangreicher um es hier in Kürze darzulegen.
Das " Meinungen" nicht immer Konform mit den geforderten Gesetzen stehen ist nachvollziehbar. In der eigenen Entscheidungsgewalt auch tragbar. Mehr jedoch nicht !!
Der birtische Jahresabschluß nennt sich ja auch nicht Bilanz !! So darf man schon unterstellen, das Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft der Unterschied von Bilanz und Jahresabschluß bekannt ist.
Im weiteren handelt es sich hier um eine britsche Gesellschaft , so das hier vorrangig ( abgesehen von der gängigen Praxis) auch das britische Gesellschaftsrecht verbindlich ist.
Eine Verbuchung nach den "jeweiligen nationalen Steuerrichtlinien" ist zwar gängige Praxis, streng genommen jedoch schwer haltbar.

Der reine Upload ist im deutschen eBundesanzeiger. Hier stehen Grundformate zur Verfügung, jedoch unterliegt der Jahresabschluß dem Upload in das System.
In UK läd man sich die entsprechende Form herunter ( wenn es denn einmal funktioniert), setzt die entsprechenden Daten ein und sendet diese zur Veröffentlichung zurück. Leider ist das System bei Kleinen Gesellschaften noch nicht so ausgereift und es gibt viele Server- Time- Out`s so das wir das nicht nutzen.
Letztlich ergibt sich aus der Online-Form und den gesetzlichen Anforderungen ein nicht manuell nachtragbarer Unterschied.

Zur DCA
So ist es auch wieder richtig , das ein Formblatt zur Übermittlung der Daten an das Companies House genutzt werden kann.
Andererseits ist auch für einen DCA Account eine Bilanz als Nachweis zu erstellen.
D.h. , das eine DCA Account aus :
    Dormat Acount
    und
    Abbriviated COMPANY BALANCE SHEET

besteht.
Der Anhang ist hier nicht weiter erforderlich, auch nicht vorzuhalten.

Da eine Dormat Company ja ( normal) auch nicht nach DBA von der Steuererklärungspflicht bereit werden kann, ist die Bilanz als Anlage zur Steuermeldung ( CT600 ) einzureichen oder dort einzutragen.

Zu den unerheblichen Buchungen zählen übrigens auch Strafen/Penalty und unerhebliche Gebühren der Kontoführung.

Bezüglich Stb. oder Firmensitz ist relevant, ob die Kosten überhaupt in die DCA Company gebucht werden, oder durch dritte ( Shareholder,Co KG )bestritten werden.

Bei einer Co KG kann eine Vergütung für die LTD. Sinn machen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und kann man so pauschal nicht bewerten.
Da die Entscheidungen der LTD. dann wieder in Deutschland getroffen werden, unterliegt auch diese Gesellschaft in der Folge wieder anderen Bewertungskriterien.
Darum halte ich eine pauschale Bewertung auch hier für nicht Empfehlenswert.

Beste Grüße
Reinhard
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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 14:38
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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 18:21 Antworten mit Zitat
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Von vielen Limited-Provider wird leider immer wieder der Dormant Company Accounts (DCA) empfohlen und die eigene Aussage untermauert das die Ltd & Co KG in der Handhabung einfacher ist als bei einer GmbH & Co KG.

Jedoch halte ich diese Aussagen für gefährlich - sofern es dadurch zu einen Problem kommen sollte ist der Ltd-Director der Dumme. Die Agenturen weißen in der Regel daraufhin das Sie KEINE Steuerberatung und Rechtsberatung anbieten und sind folglich dessen auch nicht haftbar.



Wer den 'ABBREVIATED FINANCIAL STATEMENTS' einreicht und die Rechnungslegung nach den nationalen Vorschriften bucht, hat diesbezüglich auf der sichern Seite! Bei der Ltd & CO KG ist dies ohnehin nicht sehr aufwendig.

_________________
Mit den besten Gruessen,
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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 22:08 Antworten mit Zitat
Reinhard
 
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Wer Beratungsleistungen dritten entgegenbringt und/oder leistet, ist auch dafür verantwortlich.
Die Frage ist nur der Nachweis, den der Kunde erbringen muß.

Bei LTD`s darf man auch eines nicht unberücksichtigt lassen.
Wenn der Director seine 3 Pflichten nicht kennt und alles blind unterschreibt, hat er den falschen Job.
Übrigens nicht nur bei der LTD.

Die Einfachheit bei der LTD. besteht sehr wohl für Agenturen, weil Sie das Pauschal bewerten. Sieht man das individuell, wird damit sogar viel Schaden angerichtet. Das jedoch immer auf die Agenturen zu schieben ist einfacher, als seinen Aufgaben und Pflichten nachzukommen.
Ich persönlich denke , das man sich hier die Hand reichen kann.

Und wenn du deine AFS einreichst, und auf Grundlage der nationalen Vorschriften gebucht hast , diese entsprechend der nationalen Vorschriften mit den einschlägigen Verträgen usw. hinterlegt hast und es zu einer Betriebsprüfung kommt , wirst du je nach Prüfer dein Blaues Wunder erleben.
Den Fall hatten wir gerade.
Der dann auch noch durch einen Fehler in der Überleitung der Bilanz fast in einem Verfahren wegen Bilanzbetrug geendet ist.

Man sollte nie vergessen , das es sich hier um eine englische Gesellschaft handelt.
Ubrigens streiten sich die die Rechtswissenschaftler schon seit vielen Jahren über die "sichere Seite" in 2 Rechtssystemen.
Aber: Herzlichen Glückwunsch zu deiner sicherlich fundierten Annahme.

Gruß
Reinhard
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BeitragVerfasst am: 29.07.2007, 12:18 Antworten mit Zitat
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Da Sie des ofterens in der WIR-Form schreiben stellt sich die Frage ob Sie Dienstleistungen anbieten die im Zusammenhang mit der 'Private Limited Company stehen.

Sofern dies so ist bitte ich um nähere Infos...

_________________
Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe
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Ich und Wir
BeitragVerfasst am: 29.07.2007, 15:35 Antworten mit Zitat
Reinhard
 
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Wir, ist meist der Bezug zur Praxis die wir auch gewerblich anbieten. Ja.

Als "ich" bin ich hier im Board , jedoch nicht um Werbung zu schalten. Ich denke das dies nicht Sinn und Zweck des Board ist. Jedenfalls nicht bei mir.
Übrigens auch nicht anderen Mitbewerber klein zu schreiben.

Bei berechtigtem Interesse gerne eine PN an mich , dann sende ich die gewerblichen Kontaktdaten gerne zu.

Beste Güße und ein schönes WE

Reinhard
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BeitragVerfasst am: 30.07.2007, 00:57 Antworten mit Zitat
Mobile-Europe
 
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Mit den Augen rollen Dummerweise sind PN deaktiviert - ansonsten wäre dies sicherlich eine gute Idee.

_________________
Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe
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BeitragVerfasst am: 20.09.2007, 08:15 Antworten mit Zitat
Reinhard
 
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Na Super .
Dann wird der Betreiber sich etwas dabei denken Smilie

Guß
R.Witt
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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 14:20 Antworten mit Zitat
marcus-ritscher
 
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Hallo zusammen,

zu dieser Diskussion erscheint mir der der Gesichtspunkt der Notes nicht ausreichend beleuchtet. Die Notes - wohl am ehesten vergleichbar mit dem deutschen Anhang - sind nach den englischen Rechnungsvorschriften etwas umfassender als nach dem HGB. In GB werden diese regelmäßig als sehr wichtig angesehen. Die Notes sind Pflichtbestandteil des annual accounts. Darauf sollte also besonderes Augenmerk gelegt werden.

Ein kleiner Hinweis zu den Tätigkeiten eines Steuerberaters. Nicht nur die Gesellschaftsformen unterliegen europäischer Freizügigkeit (deshalb werden Limited-Gesellschaften von Deutschland aus gegründet), sondern auch die Tätigkeit der Steuerberater. Das heißt, dass jeder Steuerberater grundsätzlich auch Tätigkeiten in jedem anderen Land ausüben darf bzw. Tätigkeiten ausüben darf, die ein anderes EU-Land betreffen. Es muss also nicht unbedingt ein britischer Steuerberater sein, der einen annual account erstellt. Es ist allerdings die Frage, welcher deutscher Steuerberater sich mit den UK-GAAP auskennt. Da kommen dann natürlich die berufsrechtlichen Regelungen von uns Steuerberatern zum Tragen, dass wir nur dann Aufträge annehmen dürfen, wenn wir auch die Meinung haben, dass wir sie erfüllen können. Und falls doch etwas schief geht und ein director unterschreibt einen Annual Account, den ein deutscher Steuerberater erstellt hat und der ist nicht korrekt erstellt, muss der Steuerberater dafür in die Haftung gehen. Dafür zahlen wir Steuerberater auch hohe Versicherungsbeiträge; dies ist ein Argument, eine solche Aufgabe einen Steuerberater machen zu lassen.

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Marcus Ritscher ∙ Dipl.-Betriebswirt ∙(FH) Steuerberater ∙ Fachberater für internationales Steuerrecht
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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 18:36 Antworten mit Zitat
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Wenn man dafür einen Steuerberater bemühen möchte wäre es doch logisch das man sich an einen britischen Steuerberater wendet da dieser mehr Erfahrung hat mit den "FINANCIAL STATEMENTS" als sein deutscher Kollege.

Ich befürchte das es in Deutschland einige LTD-Directors gibt denen NICHT bekannt ist welche Pflichten mit den folgenden Dokumenten verbunden sind:
- Minute
- Resolution
- Statutory Register / Combined Register


Wie gut da sich ein deutscher Rechtsanwalt oder Steuerberater auskennt halte ich ebenfalls für fraglich !

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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 18:47 Antworten mit Zitat
marcus-ritscher
 
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Hallo mobile-europe,

der Vorteil von uns deutschen Steuerberatern ist doch häufig, dass wir näher beim deutschen Mandanten sind und wir unsere deutschen Mandanten auch auf Deutsch beraten können. Vermutlich sind wir deutschen Steuerberater auch preislich günstiger.

Bei Ihrer zweiten Behauptung würde ich nicht alle in einen Topf werfen.

Viele Grüße

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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 19:36 Antworten mit Zitat
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Da muss man sicherlich abwägen - schlussendlich wird es immer auf den Einzelfall ankommen.

Es gibt sicherlich auch einige Steuerberater wie Sie die sich mit den britischen Gesellschaftsrecht auseinander gesetzt haben, aber ich sehe dies eher als Ausnahme an.

Oder meinen Sie das dies mittlerweile der Regelfall ist?

Ein britischer Steuerberater muss auch nicht teuer sein.
Man muss sich ja nicht gleich zu den namhaftesten Gesellschaft laufen...

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Mit den besten Gruessen,
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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 22:37 Antworten mit Zitat
Reinhard
 
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Hallo Herr Richter.

Ich darf dann noch auf den Ursprung Ihres Hinweises zurückkommen der sehr richtig und bei englischen Bilanzen markant bewertet wird.

Diesen jedoch mit dem deutschen Anhang zu vergleichen , naja.
Ich denke schon, das dies einer der Haupt- Unterschiede in den Bilanzen darstellt und darum auch gerne und bevorzugt von Banken verwendet wird.
Jedoch hier auch erst ab einer gewissen Größenordnung der Gesellschaft und den sich ergebenden Kriterien.


Gruß
R.Witt

P.S. Steuerberater in UK ist nicht nur eine andere Rechtslage, sondern eine total anderes System, allerdings auch den Möglichkeiten.
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BeitragVerfasst am: 25.01.2008, 13:13 Antworten mit Zitat
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Da kann ich Ihnen nur beipflichten.

Ich würde mich an einen britischen Steuerberater wenden, dann haben Sie für die nächsten Jahre eine entsprechende Vorlage und auch die erforderliche Rechtssicherheit.

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BeitragVerfasst am: 25.01.2008, 13:18 Antworten mit Zitat
Reinhard
 
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Da sich nicht nur in -D- sondern auch in Uk immer etwas ändert, sollte man sich nicht zu viel auf die Vorlages des vergangenen Jahres verlassen, sonst ist man verlassen.
Darum
Viel Erfolg
R.Witt
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