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Durchgriffshaftung?
BeitragVerfasst am: 02.07.2004, 13:12 Antworten mit Zitat
Jürgen Werner
 
Anmeldedatum: 02.07.2004
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg




Hallo, liebe Forumsmitglieder!

Ich habe mal eine Frage zur Durchgriffshaftung. Auf den Webseiten der Gründungsagenturen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der Vorteil einer Ltd. die fehlende Durchgriffshaftung ist (z.B. Limited4you.de). Ich bin etwas verwirrt, weil der Beitrag von RA Karsten doch eher in die Richtung geht, dass schon Risiken bestehen, wenn man die in England geltenden Vorschriften zur ordnungsgemäßen Geschäftführung nicht beachtet. Woher soll ich aber wissen was die Engländer darunter verstehen? Ist das nicht eine Haftungsfalle?
Mein Steuerberater hat mich aus diesen Gründen davor gewarnt eine Ltd. zu installieren. Er kopierte mir eine Entscheidung des LG Stuttgart v. 10.08.2001 (NJW-RR 2002, S. 463, wenn es jemanden interessiert). Da steht klar und deutlich drin, dass Ltd. - wenn sie in Deutschland tätig sind - letztlich der vollen Durchgriffshaftung unterliegen wie normale GmbH's auch. Ist die Werbung mit der fehlenden Durchgriffshaftung nun nur eine falsche Information, um an Kunden zu kommen oder hat sich da in der Rechtsprechung zwischenzeitlich was getan?

Viele Grüße,
Jürgen Werner
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BeitragVerfasst am: 02.07.2004, 13:12
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Antwort: Durchgriffshaftung
BeitragVerfasst am: 02.07.2004, 16:10 Antworten mit Zitat
RaKarsten
 
Anmeldedatum: 04.06.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin




Sehr geehrter Herr Werner,

Hinsichtlich der Durchgriffshaftung ist britisches Gesellschaftsrecht anzuwenden, selbst wenn die Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig sein sollte. Allerdings treten daneben nach die Vorschriften des deutschen Schuld- und Deliktsrechts hinzu, so dass z.B. ein Schadensersatzanspruch gegen den Geschäfstführer (director) einer insolventen Ltd. bestehen kann, wenn dieser einen Gläubiger der Gesellschaft vorsätzlich über deren Vermögensverhältnisse täuscht (§ 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 263 StGB).

Gesellschafter einer Ltd. können persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Errichtung der Ltd. als bloße "Fassade" beurteilt wird ("lifting of the corporate veil"). Allerdings kommt diese Durchgriffshaftung nur relativ selten in Betracht.

Auch relativ selten ist eine Durchgriffshaftung wegen sog. materieller Unterkapitalisierung. Hier sind die Anforderungen höher als nach deutschem Recht.

Für den Geschäftsführer besteht nach englischem Recht allerdings z.B. eine Insolvenzhaftung, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass eine vernünftige Chance besteht, die Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden, er aber hiergegen keine Schritte unternommen hat, um die Nachteile für die Gläubiger zu minimieren ("wrongful trading, Insolvency Act sec. 214). Jedoch ist nicht klar geregelt, zu welchem Zeitpunkt eine solche Pflicht besteht. Daneben kommt noch eine Haftung des directors in Betracht, wenn er gewisse Loyaliäts- und Fürsorgepflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt.
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Re: Antwort: Durchgriffshaftung
BeitragVerfasst am: 15.01.2006, 05:27 Antworten mit Zitat
Mobile-Europe
 
Anmeldedatum: 29.09.2005
Beiträge: 336




RaKarsten hat Folgendes geschrieben:
Auch relativ selten ist eine Durchgriffshaftung wegen sog. materieller Unterkapitalisierung. Hier sind die Anforderungen höher als nach deutschem Recht.


Was ist unter einer materieller Unterkapitalisierung einer Limited zu verstehen?

Sicherlich sind die Vorschriften in England und Wales teilweise strenger als in Deutschland... aber dies ist wohl der Preis für das fehlende Mindeskapital.
Aber vielbesser sieht es bei einer GmbH doch auch nicht aus!
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Durchgriffshaftung?
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