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 | Bilanz oder Einnahmen / Ausgaben ????? |  |
Verfasst am: 14.10.2004, 22:12 |
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| desastre |
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| Anmeldedatum: 14.10.2004 |
| Beiträge: 5 |
| Wohnort: Europa |
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hallöschen,
was ist denn nun richtig bei einer ltd als
,,selbsständige niederlassung deutschland''
wie müssen denn nun die Bücher erstellt werden ???
Grüße
desastre
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Verfasst am: 14.10.2004, 22:12 |
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Verfasst am: 11.11.2004, 13:47 |
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| Philip-Marlow |
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| Anmeldedatum: 11.11.2004 |
| Beiträge: 2 |
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Hola desastre,
für eine im Handelsregister eingetragene selbständige NL einer Ltd.(Kapitalgesellschaft), ist zwingend die doppelte Buchführung einschließlich Bilanzierung erforderlich. Dies ergibt sich alleine schon durch den Eintrag ins Handelsregister. |
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Verfasst am: 09.05.2005, 09:32 |
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| gold1 |
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| Anmeldedatum: 06.05.2005 |
| Beiträge: 8 |
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Hallo desastre,
die Buchführungsvorschriften einer Limited, auch die der Niederlassung bestimmen sich aus dem Gesellschaftsstatut und das ist englisch.
Bestimmungen im HGB für ausländische Kapitalgesellschaften gibt es nur vereinzelt und ausdrücklich, z.B. Eintragungspflichten von Zweigniederlassungen § 13d f.,Offenlegung der Jahresabschlüsse § 325a. Darüber hinausgehende Analogien für "alle Kapitalgesellschaften" sind nur dan zulässig, wenn sie nicht mit dem fremden Recht der kapitalgesellschaft kollidieren.
Bei diesem Gefecht der unterschiedlichen Rechtskreise sind die konservativen Vertreter nationaldeutscher Interessen zwar immer noch die lautstärkeren, aber eindeutig auf dem Rückzug. So haften z.B. Geschäftsführer einer Limited ohne Eintragung in das deutsche Handelsregister nicht etwa unbeschränkt, wie es nach deutschem Recht zwingend wäre.
Die steuerliche Gewinnermittlung ist ein anderes Thema und das Finanzamt kann an der fehlenden Maßgeblichkeit einer Steuerbilanz zur Bilanz nach UK-GAAP verzweifeln, aber eine zusätzliche Bilanz/Buchhaltung nach HGB kannst Du Dir sparen. Die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gelten nur für deutsche Kaufleute. |
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Verfasst am: 08.11.2005, 20:33 |
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| Mobile-Europe |
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| Anmeldedatum: 29.09.2005 |
| Beiträge: 336 |
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Achtung !
Es reicht nicht das Sie die Bilanz nur in Deutschland einreichen Sie müssen die Accounts/Steuererklärung auch in Companies-House einreichen!
Dies wir leider selbst von einigen Gründeragenturen vergessen wie z.B.
L4YOU LIMITED
Date of Incorporation: 21/08/2003
Last Accounts Made Up To: (NO ACCOUNTS FILED)
Next Accounts Due: 21/06/2005 OVERDUE
Bei GO AHEAD LIMITED wurde dies endlich nachgereicht, besser spät als nie  |
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| www.ivlid.de Foren-Übersicht -> Steuer Talk |
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