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www.ivlid.de Foren-Übersicht -> Limited Talk -> Ab wann "aktiver Gewerbebetrieb" in UK ?
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Ab wann "aktiver Gewerbebetrieb" in UK ?
BeitragVerfasst am: 03.03.2009, 00:40 Antworten mit Zitat
Jochen-9
 
Anmeldedatum: 03.03.2009
Beiträge: 2




Hallo,
es heißt, dass allein das Reg.Office noch nicht automatisch einen Sitz des Unternehmens in UK ausweist.

Die rechtliche Niederlassungsfreiheit erklärt, dass Gewerbeschein und Handelsregistereintrag nicht zwingend sein müssen. Gewisse Agenturen meinen jedoch das man den GS brauchen würde, angeblich.
Um Ruhe vor Belästigungen durch "unkompetente" Amter zu bekommen, will man ja in eine real laufendere Regierung wechseln, wo noch Moral halbwegs funktioniert.
Gleichsam ist der rechtliche Sitz eben noch nicht klar zumindest wer hier eine Zweigniederlassung betreibt und alles hier anmeldet ist aus diesem Strudel dann wohl auch nicht frei, so dass ohne eine Niederlassung und dem Sitz in UK erst Ruhe wäre und man Repräsentant ist statt Niederlassungsleiter.
Nur wann ist das genau erreicht, rechtlicher Sitz in UK ?

Andere Anbiter schreiben dazu auch :
Bei Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle in Deutschland ist ein aktiver Gewerbebetrieb in UK erforderlich!

Was ist dafür nötig und was ist dummes Gerede ?
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BeitragVerfasst am: 03.03.2009, 00:40
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BeitragVerfasst am: 04.10.2010, 13:19 Antworten mit Zitat
Mobile-Europe
 
Anmeldedatum: 29.09.2005
Beiträge: 336




Erst einmal ist das Registered Office der Firmensitz, daran gibt es nichts zu rütteln! Der Firmensitz muss allerdings nicht automatisch eine Betriebsstätte auslösen. Es ist davon auszugehen das Sie zwar den Sitz im Vereinigten Königreich (UK) unterhalten aber keine Betriebsstätte.

Die Niederlassungsfreiheit besagt nur das Sie das Recht haben sich innerhalb der EU eine Niederlassung zu gründen, nicht mehr und nicht weniger!

Die Gewerbeanmeldung ist aufgrund des ausgeübten Gewerbe erforderlich, somit sind alle natürliche und juristische Personen verpflichtet ein Gewerbe anzumelden wenn Sie dies ausüben möchten. Dies gilt selbstverständlich auch für die UK-Limited.

Ob dies nun eine Zweigstelle, Repräsentant und Niederlassung der UK-Limited ist, hat keinen Einfluss auf die Eintragung beim Gewerbeamt. Dies ist höchstens ein Thema bezüglich der Eintragung beim Handelsregister.

_________________
Mit den besten Gruessen,
Mobile-Europe
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