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SV-Clearing PDF Drucken E-Mail
Beigesteuert von Ralf Geiling, Wirtschaftsjournalist   
18.05.2005
Zum Thema "Limited-Manager und mitarbeitende Familienangehörige trotz Beitragszahlung ohne Sozialversicherungsschutz" informieren wir mit einem Beitrag von Ralf E. Geiling - Wirtschaftsjournalist & Mitglied der Landespressekonferenz NRW.

Limited-Manager und mitarbeitende Familienangehörige trotz Beitragszahlung ohne Sozialversicherungsschutz


Die gesetzlichen Krankenversicherungen prüfen seit Jahresbeginn bei der Neubeschäftigung von Geschäftsführern (GmbH und Limited) und bei im Betrieb des Inhabers mitarbeitenden Familienangehörigen, ob diese Beschäftigten sozialversicherungspflichtig sind und Ansprüche auf Leistungen bestehen (SV-Clearing). Ungeprüft bleiben alle Altfälle. In der Praxis wird erst im Leistungsfall festgestellt, ob eine Versicherungspflicht zu Recht bestanden hat. Damit besteht die Gefahr, dass die Mehrzahl der Betroffenen keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente haben, obwohl sie über viele Jahre Sozialversicherungsbeiträge entrichteten.

Rechtsverbindliche Sicherheit hat der Beitragszahler erst, wenn ihm ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt wurde. Wer bislang über keinen Rechtsbescheid seiner Krankenkasse verfügt, sollte seinen Status um­gehend prüfen lassen. Wer die Materie beherrscht, kann das Prüfver­fahren für sich selbst einleiten. Fachleute erwirken im Rahmen des SV-Clearings einen rechtsmittelfähigen Bescheid und für den Fall, dass gesetzliche Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht, können sie feststellen ob und in welchem Umfang mit Nachforderungen seitens der Krankenversicherung zu rechnen ist.


Sollte eine Versicherungspflicht nicht vorliegen, kann die Befreiung aus der gesetzlichen Sozialversiche­rung sowie eine Erstattung von zu Unrecht gezahlter Beiträge erwirkt werden. (GMS)

Weitere Infos anfordern:

Letztes Update ( 25.05.2005 )



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