Beigesteuert von Ralf Geiling, Wirtschaftsjournalist
18.05.2005
Zum Thema "Limited-Manager und mitarbeitende
Familienangehörige trotz Beitragszahlung ohne
Sozialversicherungsschutz" informieren wir mit einem Beitrag
von Ralf E. Geiling - Wirtschaftsjournalist &
Mitglied der Landespressekonferenz NRW.
Limited-Manager und mitarbeitende Familienangehörige trotz Beitragszahlung ohne Sozialversicherungsschutz
Die
gesetzlichen Krankenversicherungen prüfen seit Jahresbeginn bei der
Neubeschäftigung von Geschäftsführern (GmbH und Limited) und bei im
Betrieb des Inhabers mitarbeitenden Familienangehörigen, ob diese
Beschäftigten sozialversicherungspflichtig sind und Ansprüche auf
Leistungen bestehen (SV-Clearing). Ungeprüft bleiben alle Altfälle. In
der Praxis wird erst im Leistungsfall festgestellt, ob eine
Versicherungspflicht zu Recht bestanden hat. Damit besteht die Gefahr,
dass die Mehrzahl der Betroffenen keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld
oder Erwerbsminderungsrente haben, obwohl sie über viele Jahre
Sozialversicherungsbeiträge entrichteten.
Rechtsverbindliche
Sicherheit hat der Beitragszahler erst, wenn ihm ein
rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt wurde. Wer bislang über keinen
Rechtsbescheid seiner Krankenkasse verfügt, sollte seinen Status
umgehend prüfen lassen. Wer die Materie beherrscht, kann das
Prüfverfahren für sich selbst einleiten. Fachleute erwirken im Rahmen
des SV-Clearings einen rechtsmittelfähigen Bescheid und für den Fall,
dass gesetzliche Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht, können
sie feststellen ob und in welchem Umfang mit Nachforderungen seitens
der Krankenversicherung zu rechnen ist.
Sollte eine
Versicherungspflicht nicht vorliegen, kann die Befreiung aus der
gesetzlichen Sozialversicherung sowie eine Erstattung von zu Unrecht
gezahlter Beiträge erwirkt werden. (GMS)