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Beigesteuert von RA Andreas Karsten, Berlin
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11.05.2005 |
Seit einigen Wochen gehen verstärkt Meldungen durch die Medien, dass
die Bundesregierung beabsichtige, das GmbH-Recht grundlegend zu
reformieren um die GmbH im vergleichen zu anderen europäischen
Gesellschaftsformen, insbesondere der Private Limited nach englischem
Recht, wieder etwas attraktiver zu machen.
Dies scheint notwendig angesichts der immer weiter steigenden Zahl von
Auslandsgründung. Bei einigen deutschen Amtsgerichten übersteigt die
Anzahl der Anmeldung von Limiteds mittlerweile die von GmbHs um Längen.
Das zuständige Bundesministerium für Justiz scheint indes immer noch
nicht genau zu wissen, ob und wie eine solche Reform aussehen könnte.
Die Signale aus dem Ministerium sind diffus.
In einer Pressemitteilung
vom 21.04.2005 heißt es: „Das Bundesministerium der Justiz hat heute
den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden
zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das
Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1.
Januar 2006 von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abgesenkt. Wenig später
heißt es dann allerdings: „Korrektur: Das Bundesjustizministerium
bittet, die letzte Pressemitteilung „GmbH-Gründungen werden
erleichtert“ nicht zu beachten. Die Pressemitteilung wurde aus Versehen
herausgegeben.“
Vielleicht kommt es also auch ganz anders. Das
Handelsblatt berichtete kürzlich über einen Gesetzentwurf, wonach
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwägt, die Haftung der
GmbH-Geschäftsführer noch weiter zu verschärfen. So heißt es in dem
Artikel: "Der Geschäftsführer muss bisher Zahlungen zu Lasten des
Unternehmens ab dem Zeitpunkt ersetzen, zu dem die GmbH insolvent wird.
Diese Haftung würde künftig früher einsetzen: Dann würde der
Geschäftsführer haften, sobald das Unternehmen in die Krise gerät."
Nicht einmal die Ministerin scheint also zu wissen, wohin die Reise
gehen soll. Die Regierung sollte sich vielleicht ins Bewusstsein rufen,
dass blinder Aktionismus ohne klares Konzept die Attraktivität der GmbH
mit Sicherheit nicht steigert, sondern ihr im Gegenteil nur noch
weiteren Schaden zufügt. Unter diesen Umständen scheint das „Aus“ für
die Limited in Deutschland noch lange nicht gekommen. RA Karsten,
26.04.2005 |
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Letztes Update ( 25.05.2005 )
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