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Reform des GmbH-Rechts PDF Drucken E-Mail
Beigesteuert von RA Andreas Karsten, Berlin   
11.05.2005
Seit einigen Wochen gehen verstärkt Meldungen durch die Medien, dass die Bundesregierung beabsichtige, das GmbH-Recht grundlegend zu reformieren um die GmbH im vergleichen zu anderen europäischen Gesellschaftsformen, insbesondere der Private Limited nach englischem Recht, wieder etwas attraktiver zu machen. Dies scheint notwendig angesichts der immer weiter steigenden Zahl von Auslandsgründung. Bei einigen deutschen Amtsgerichten übersteigt die Anzahl der Anmeldung von Limiteds mittlerweile die von GmbHs um Längen. Das zuständige Bundesministerium für Justiz scheint indes immer noch nicht genau zu wissen, ob und wie eine solche Reform aussehen könnte. Die Signale aus dem Ministerium sind diffus.

In einer Pressemitteilung vom 21.04.2005 heißt es: „Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abgesenkt. Wenig später heißt es dann allerdings: „Korrektur: Das Bundesjustizministerium bittet, die letzte Pressemitteilung „GmbH-Gründungen werden erleichtert“ nicht zu beachten. Die Pressemitteilung wurde aus Versehen herausgegeben.“

Vielleicht kommt es also auch ganz anders. Das Handelsblatt berichtete kürzlich über einen Gesetzentwurf, wonach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwägt, die Haftung der GmbH-Geschäftsführer noch weiter zu verschärfen. So heißt es in dem Artikel: "Der Geschäftsführer muss bisher Zahlungen zu Lasten des Unternehmens ab dem Zeitpunkt ersetzen, zu dem die GmbH insolvent wird. Diese Haftung würde künftig früher einsetzen: Dann würde der Geschäftsführer haften, sobald das Unternehmen in die Krise gerät."

Nicht einmal die Ministerin scheint also zu wissen, wohin die Reise gehen soll. Die Regierung sollte sich vielleicht ins Bewusstsein rufen, dass blinder Aktionismus ohne klares Konzept die Attraktivität der GmbH mit Sicherheit nicht steigert, sondern ihr im Gegenteil nur noch weiteren Schaden zufügt. Unter diesen Umständen scheint das „Aus“ für die Limited in Deutschland noch lange nicht gekommen. RA Karsten, 26.04.2005
Letztes Update ( 25.05.2005 )



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