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EU-Verlustabzug PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Udo Schmallenberg   
10.04.2005
EU-weiter Verlustabzug ist das Zauberwort, das nach der Vorlage der Schlussanträge vor dem EuGH in Sachen Marks & Spencer die deutsche Wirtschaft in arge Bedrängnis und die Politik unter Zugzwang setzt. Folgt das höchste europäische Gericht dem Vorschlag des Generalanwaltes, dann können Verluste demnächst kreuz und quer durch Europa transferiert werden. Hinter der Sache Marks & Spencer verbirgt sich eine der wichtigsten europäischen Entscheidungen und es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob die Richter den Spielraum innerhalb der Schlussanträge z.B. zu Gunsten von Hochsteuerländern wie Deutschland auslegen.

Folgt es dem Antrag des Generalanwaltes, wird kaum ein in Deutschland produzierender Konzern noch Gewinne in Deutschland abführen, wenn es irgendwo in Europa einen Firmenzweig gibt, der in der Verlustzone fährt oder gar nach defizitärer Bilanz den Betrieb einstellt. Grenzüberschreitende Verlustverrechnung ist bislang in Deutschland nicht möglich.

Für den deutschen Staatshaushalt birgt das Urteil Milliarden-Risiken. Einen absoluten Freibrief stellt das zu erwartende Urteil aber in keinem Fall dar. Wenn ein Land bei Verlusten von Töchtern Konzernabzug ermöglicht, soll grenzüberschreitende Übertragung weiterhin ablehnbar bleiben. Aber auch hier steht Bundesfinanzminister Eichel unter Zugzwang.
Udo Schmallenberg, April 2005
Letztes Update ( 25.05.2005 )



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