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Geschrieben von Udo Schmallenberg
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10.04.2005 |
EU-weiter Verlustabzug ist das Zauberwort, das nach der Vorlage der
Schlussanträge vor dem EuGH in Sachen Marks & Spencer die deutsche
Wirtschaft in arge Bedrängnis und die Politik unter Zugzwang setzt.
Folgt das höchste europäische Gericht dem Vorschlag des Generalanwaltes,
dann können Verluste demnächst kreuz und quer durch Europa transferiert
werden. Hinter der Sache Marks & Spencer verbirgt sich eine der
wichtigsten
europäischen Entscheidungen und es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob
die
Richter den Spielraum innerhalb der Schlussanträge z.B. zu Gunsten von
Hochsteuerländern wie Deutschland auslegen.
Folgt es dem Antrag des
Generalanwaltes, wird kaum ein in Deutschland produzierender Konzern
noch Gewinne in Deutschland abführen, wenn es irgendwo in Europa einen
Firmenzweig gibt, der in der Verlustzone fährt oder gar nach defizitärer
Bilanz den Betrieb
einstellt. Grenzüberschreitende Verlustverrechnung ist bislang in
Deutschland nicht möglich.
Für den deutschen Staatshaushalt birgt das
Urteil
Milliarden-Risiken. Einen absoluten Freibrief stellt das zu erwartende
Urteil aber in keinem Fall dar. Wenn ein Land bei Verlusten von Töchtern
Konzernabzug ermöglicht, soll grenzüberschreitende Übertragung weiterhin
ablehnbar bleiben. Aber auch hier steht Bundesfinanzminister Eichel
unter
Zugzwang.
Udo Schmallenberg, April 2005 |
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Letztes Update ( 25.05.2005 )
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