Hauptmenü
Startseite
IVLID im Profil
Publikationen
Expertennetzwerk
Presse
Forum
Kontakt
blog

Newsletter
Interesse an unseren Limited-News?
Umgehung des Meisterzwangs mit der Ltd.? PDF Drucken E-Mail
Beigesteuert von RA Andreas Karsten, Berlin   
09.04.2005

Manche Anbieter im Internet werben für die Ltd. u.a. mit dem Argument, dass man mit der Ltd. als Handwerker auch in Deutschland ohne Meisterbrief selbständig tätig werden darf.

Klingt verlockend, vor allem angesichts der Tatsache, dass man ohne Meisterprüfung nicht nur Zeit, sondern auch zwischen 10.000 und 50.000 € spart.

Leider ist diese Auskunft nur die halbe Wahrheit. Zwar ist es korrekt, dass durch einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs es ausländischen Handwerksunternehmen in Deutschland gestattet werden muss, auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle hierzulande geschäftlich tätig zu werden.

Dies begründet sich mit der in den EG-Verträgen verankerten Dienstleistungsfreiheit. So ist es den EU-Handwerksbetrieben zu gestatten, mitunter jahrelang in einem anderen EU-Staat tätig zu sein, ohne dass sie die dort geltenden Zulassungsbestimmungen erfüllen. Es stimmt auch, dass es in Großbritannien keine dem Meisterbrief vergleichbare oder irgendeine andere Zugangsvoraussetzung für Handwerksbetriebe gibt und damit eine Handwerks-Ltd. in Großbritannien gegründet werden kann wie jede andere auch.

Der entscheidende Haken bei einer solchen Gründung von Deutschland aus ist aber folgender: Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Ltd.- Gründer will die Gesellschaft auch in Deutschland nutzen und hier geschäftlich tätig werden. Dazu bedarf es aber in der Regel Geschäftsräume, Büros, Lager u.ä. Und genau an dieser Stelle greift wieder das deutsche Recht inklusive Handwerksordnung.

Denn Voraussetzung für die „Befreiung“ vom deutschen Recht trotz hier ausgeführter Tätigkeit ist es, dass der betreffende Betrieb über keinerlei Infrastruktur in Deutschland verfügt. An dieser Klippe werden die meisten Ltd. Gründungen zur Umgehung des Meisterzwanges wohl scheitern. Hier sollte man sich vor einer Gründung deshalb unbedingt genauer informieren und ggf. lieber nach anderen Wegen suchen.

RA Andreas Karsten, Berlin. 30. Juni 2004
Letztes Update ( 25.05.2005 )



PC kaufen? bei Ykando finden Sie den Richtigen.