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Gewerbesteuerfreibetrag mehrfach ausnutzen! PDF Drucken E-Mail
Beigesteuert von Dr. Harald Ramminger, Frankfurt/M.   
09.04.2005

Eine Ltd. kann den Gewerbesteuerfreibetrag von derzeit 24.000 EUR nicht in Anspruch nehmen, da dieser nur für Personengesellschaften gilt.

Anders ist es, wenn eine Ltd.&Co. KG gegründet wird. Unser Tipp: Wird die Gesellschaft in unterschiedlichen Bereichen tätig (z. B. Internet-Seiten-Gestaltung einerseits und Hardware-Beratung andererseits), dann kann eine Verdoppelung des Gewerbesteuer-Freibetrages erreicht werden, indem einfach mit derselben Ltd. eine zweite KG zum Handelsregister angemeldet wird.

Dr. Harald Ramminger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater

1. Oktober 2004

Letztes Update ( 25.05.2005 )



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