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Gewerbesteuerfreibetrag mehrfach ausnutzen! |
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Beigesteuert von Dr. Harald Ramminger, Frankfurt/M.
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09.04.2005 |
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Eine Ltd. kann den Gewerbesteuerfreibetrag von derzeit 24.000 EUR nicht in
Anspruch nehmen, da dieser nur für Personengesellschaften gilt.
Anders ist
es, wenn eine Ltd.&Co. KG gegründet wird. Unser Tipp: Wird die
Gesellschaft
in unterschiedlichen Bereichen tätig (z. B. Internet-Seiten-Gestaltung
einerseits und Hardware-Beratung andererseits), dann kann eine
Verdoppelung des Gewerbesteuer-Freibetrages erreicht werden, indem
einfach mit derselben Ltd. eine zweite KG zum Handelsregister
angemeldet wird.
Dr. Harald Ramminger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater
1. Oktober 2004 |
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Letztes Update ( 25.05.2005 )
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