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Mit Holding Steuern sparen! |
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Beigesteuert von Dr. Harald Ramminger, Frankfurt/M.
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09.04.2005 |
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Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften (z. B. beim Verkauf
einer gut laufenden Limited oder beim Verkauf von Geschäftsanteilen
daran) sind bekanntlich steuerbegünstigt.
Sie sind nur zur Hälfte einkommensteuerpflichtig. Dieses Ergebnis kann jedoch noch verbessert werden,
indem eine Holding-Konstruktion gewählt wird. Der Verkauf von Anteilen
an einer Tochtergesellschaft ist nämlich nach § 8b KStG in Deutschland
komplett steuerfrei.
Dr. Harald Ramminger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater
1. Oktober 2004. |
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Letztes Update ( 25.05.2005 )
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