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Mit Holding Steuern sparen! PDF Drucken E-Mail
Beigesteuert von Dr. Harald Ramminger, Frankfurt/M.   
09.04.2005

Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften (z. B. beim Verkauf einer gut laufenden Limited oder beim Verkauf von Geschäftsanteilen daran) sind bekanntlich steuerbegünstigt.

Sie sind nur zur Hälfte einkommensteuerpflichtig. Dieses Ergebnis kann jedoch noch verbessert werden, indem eine Holding-Konstruktion gewählt wird. Der Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft ist nämlich nach § 8b KStG in Deutschland komplett steuerfrei.

Dr. Harald Ramminger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater
1. Oktober 2004.

Letztes Update ( 25.05.2005 )



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