LG Bielefeld gibt Rechtsprechung zum Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung auf
In den letzten 12 Monaten hat eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bei der Eintragung von Limited Companies ins deutsche Handelsregister immer wieder zu Problemen geführt. In dem Beschluss 24 T 7/04 vom 08.07.2004 hatte des Gericht festgestellt, dass der Geschäftsgegenstand einer Zweigniederlassung sachlich die gleichen, nicht notwendig alle gleichartigen Geschäfte wie die Hauptniederlassung enthalten muss und die eigenen Geschäfte der Zweigniederlassung im Rahmen des Unternehmens der Gesellschaft liegen müssen.
Im Bemühen, lukrative Nischen auf einem heiß umkämpften Ltd.-Markt zu besetzen, treiben manche Gründungsagenturen echte Stilblüten. So wird in einem aktuellen Fall die alleinige Kompetenz eines Gründers für die Einrichtung von "Rechtsanwalt Limiteds" beworben.
Eine Limited, die nur außerhalb von Großbritannien tätig ist und bei Companies House "Dormant Accounts" einreicht, riskiert, dass es zum Haftungsdurchgriff auf den Director kommt.
Der Südkurier berichtete aktuell über das Thema Limited, nachdem im lokalen Umfeld des Blattes einige Ltd.-Gründungen bekannt wurden. Redakteur Markus von Berg nutzte den IVLID-Presseservice, um sich allgemein über das Thema Limited zu informieren, außerdem wurde der zitierte Limited-Gründer über den IVLID vermittelt.
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Eigentlich hätte es die Postion der GmbH gestärkt und den Ambitionen der Ltd. in Deutschland
im Weg gestanden, aber: Das Gesetz der rot-grünen Bundesregierung
zur Erleichterung einer GmbH-Gründung ist gescheitert.
Wird die 1-Pfund-Limited nicht schon bei Tätigkeitsbeginn insolvent?
Der überwiegende Teil der in Deutschland tätigen Limited Companies ist mit einem Haftungskapital von nur einem britischen Pfund ausgestattet. So sicher sich der Gründer angesichts dieses ?faktischen Haftungsausschlusses? auch fühlt, ein paar Gedanken zu den Folgen einer solchen Kapitalausstattung sollte er sich schon machen.
Nicht wenige Gründungsagenturen bieten ihren Kunden unverblümt an, ihnen bei der ?Darstellung einer englischen Betriebstätte? behilflich zu sein; der Kunde käme so in den Genuß der außerordentlich niedrigen englischen Körperschaftssteuer.
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Sie doch bitte die Angaben im Impressum. Natürlich steht Ihnen auch das
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direkt ansprechen - Sie werden kompetente Gespächspartner finden.
Für potentielle Kooperationspartner sowie Medienvertreter ist
Herr Udo Schmallenberg zuständig, der erste Auskünfte geben kann und
weitere Gesprächspartner vermitten wird.
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass eine Ltd. mit
Hauptsitz in England auch in Deutschland haftungsbeschränkt wirken kann, wenn die Niederlassung nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen ist.
Zum Thema "Limited-Manager und mitarbeitende
Familienangehörige trotz Beitragszahlung ohne
Sozialversicherungsschutz" informieren wir mit einem Beitrag
von Ralf E. Geiling - Wirtschaftsjournalist &
Mitglied der Landespressekonferenz NRW.
Umsatzsteuer, Zollangelegenheiten - kurzum: Vieles, was die deutschen Gründer englischer Limiteds interessiert, wird ab sofort von einer neuen englischen Megabehörde organisiert.
Seit einigen Wochen gehen verstärkt Meldungen durch die Medien, dass
die Bundesregierung beabsichtige, das GmbH-Recht grundlegend zu
reformieren um die GmbH im vergleichen zu anderen europäischen
Gesellschaftsformen, insbesondere der Private Limited nach englischem
Recht, wieder etwas attraktiver zu machen.
Der "Companies Act" bestimmt auch die Rahmenbedingungen von Limiteds,
die von Deutschen in England gegründet werden. Derzeit wird im
britischen Parlament eine Gesetzesvorlage diskutiert, die den
"Companies act"
maßgeblich verändern werden dürfte. Der definitive Parlamentsbeschluss
wird
im kommenden Jahr erwartet.
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Zur Beachtung
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EU-Verlustabzug
EU-weiter Verlustabzug ist das Zauberwort, das nach der Vorlage der
Schlussanträge vor dem EuGH in Sachen Marks & Spencer die deutsche
Wirtschaft in arge Bedrängnis und die Politik unter Zugzwang setzt.
Manche Anbieter im Internet werben für die Ltd. u.a. mit dem
Argument, dass man mit der Ltd. als Handwerker auch in Deutschland ohne
Meisterbrief selbständig tätig werden darf.
Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften (z. B. beim Verkauf
einer gut laufenden Limited oder beim Verkauf von Geschäftsanteilen
daran) sind bekanntlich steuerbegünstigt.
Fehlende tatsächliche Existenz in UK kein Eintragungshindernis
Immer wieder kommt es vor, dass deutsche Handelsregister die
Eintragung einer Zweigniederlassung einer Ltd. ablehnen mit der
Begründung, es fehle der Nachweis, dass die Gesellschaft in
Großbritannien tatsächlich existiere.
Fünf Jahre Steuerfreiheit für die Existenzgründer-Limited!
Viele Jung-Unternehmer interessieren sich aus Gründen der deutlich
niedrigeren englischen Steuerbelastung für die Rechtsform Limited. Der
Nachteil dieses „Steuersparmodells“ liegt auf der Hand: Es ist, solange
die geschäftliche Willensbildung vorwiegend in Deutschland erfolgt,
schlicht als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar.
Die Anmeldung einer Zweigniederlassung einer ausländischen
Kapitalgesellschaft zum deutschen Handelsregister ist aus verschiedenen
Gründen geboten. Neben der gesetzlichen Verpflichtung aus § 13 e
II 1 HGB und der Möglichkeit des Registergerichts ein Zwangsgeld zu
verhängen (§ 14 HGB; § 132 ff FGG) sprechen hierfür vor allem
wirtschaftliche Gründe.